Deutsche Tageszeitung - Umfrage: Deutsche bezahlen beim Einkaufen überwiegend mit Karte

Umfrage: Deutsche bezahlen beim Einkaufen überwiegend mit Karte


Umfrage: Deutsche bezahlen beim Einkaufen überwiegend mit Karte
Umfrage: Deutsche bezahlen beim Einkaufen überwiegend mit Karte / Foto: ©

Die Deutschen bezahlen laut einer neuen Umfrage im Alltag mehrheitlich mit Karte. 54 Prozent der Befragten gaben bei einer am Mittwoch veröffentlichten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, beim Einkaufen überwiegend bargeldlos zu zahlen. In der Altersgruppe der 30- bis 49-Jährigen liegt dieser Anteil mit 67 Prozent sogar noch deutlich höher.

Textgröße ändern:

Über die von dem Bezahldienst Paypal in Auftrag gegebene Umfrage hatten zunächst die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet. 71 Prozent der Befragten wissen demnach bereits vor dem Bezahlen, ob sie mit Bargeld oder Karte zahlen werden. Für mehr als zwei Drittel ist diese Entscheidung von der Höhe des Betrages abhängig.

Entsprechend empfinden die Befragten es als störend, wenn sie nur mit Bargeld zahlen können. Das gilt insbesondere bei Ämtern und Behörden, in Restaurants und öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Straßenbahn.

Allerdings halten fast zwei Drittel eine Entwicklung zum bargeldlosen Alltag wie in Schweden nicht für wünschenswert. Besonders in der Altersgruppe ab 50 Jahren ist diese Meinung mit über 70 Prozent stark verbreitet.

Noch nicht etabliert hat sich das sogenannte Mobile Payment, also das Bezahlen mit dem Smartphone im Ladengeschäft. Besonders deutlich wird dies daran, dass zwar neun von zehn Befragten ein Smartphone besitzen, jedoch nicht einmal jeder zehnte Smartphone-Besitzer bereits im Ladengeschäft damit bezahlt hat. Männer sind dabei gegenüber neuen Bezahlmöglichkeiten deutlich offener als Frauen: Während sich nur 30 Prozent der Frauen vorstellen können, künftig mit dem Handy zu bezahlen, sind es bei den Männern 50 Prozent.

Für die nach eigenen Angaben repräsentative Umfrage befragte Forsa Ende vergangenen Jahres online und telefonisch 3200 Menschen zwischen 18 und 69 Jahren.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Agrarminister der Länder fordern Ausnahmen beim Mindestlohn

Die Agrarminister der Bundesländer haben mit Blick auf die Debatte über eine deutliche Anhebung des Mindestlohns Ausnahmeregelungen für die Landwirtschaft gefordert. "In der Landwirtschaft sind viele Menschen saisonal beschäftigt, die eben nicht dauerhaft in Deutschland leben und auch nicht die deutschen Lebenshaltungskosten zu tragen haben", sagte Baden-Württembergs Vertreter Peter Hauk (CDU) am Freitag im Anschluss an die Agrarministerkonferenz in Baden-Baden.

Beauftragter mahnt neue Regierung zu Stärkung der Belange queerer Menschen

Der Queer-Beauftragte der scheidenden Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), hat Union und SPD dazu gedrängt, die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt auch in der künftigen Regierung abzubilden und zu stärken. Bisher gebe es zwischen den Verhandlern über eine Regierungskoalition "keine Einigung bei den queerpolitischen Vorhaben", und es stehe "sehr viel auf dem Spiel für LSBTIQ*", kritisierte Lehmann am Freitag.

Schwächelnde Wirtschaft bremst deutschen Arbeitsmarkt weiter aus

Angesichts der schwächelnden Wirtschaft setzt die Frühjahrsbelebung nur verhalten ein: Im März waren 2,967 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet und damit 22.000 Menschen weniger als im Vormonat, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg am Freitag mitteilte. Saisonbereinigt, also bereinigt um jahreszeitliche Schwankungen, stieg die Arbeitslosigkeit um 26.000. Verglichen mit dem März des vergangenen Jahres ist die Arbeitslosenzahl damit um 198.000 höher.

Nachbarschaftsstreit vor dem BGH: Mehr als sechs Meter hohe Bambushecke zulässig

Eine Hecke, auch wenn sie aus Bambus besteht, darf mit dem nötigen Abstand zum Nachbargrundstück beliebig hoch sein. Mögliche Grenzen können nur die Länder über ihr Nachbarschaftsrecht vorgeben, wie am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Einen Nachbarschaftsstreit über eine mehr als sechs Meter hohe Bambushecke verwiesen die Karlsruher Richter zur Klärung des Abstands an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main zurück. (Az. V ZR 185/23)

Textgröße ändern: