Deutsche Tageszeitung - Wieder mehr Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung

Wieder mehr Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung


Wieder mehr Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung
Wieder mehr Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung / Foto: © dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Nach rückläufigen Zahlen in den Vorjahren haben die Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur 2024 wieder zugenommen. Im Vergangenen Jahr liefen insgesamt 37.561 schriftliche Beschwerden ein - ein Anstieg um acht Prozent verglichen mit 2023, wie die Behörde in Bonn am Montag mitteilte. Trotz der höheren Fallzahl waren die verhängten Bußgelder in diesem Jahr etwas niedriger, aber weiterhin auf hohem Niveau.

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Die Behörde verhängte den Angaben zufolge 2024 in elf Verfahren hohe Bußgelder, die auf jeweils mehrere 100 bis zu über 2000 Beschwerden zurückgingen. Der Gesamtbetrag lag bei 1,373 Millionen Euro für unerlaubte Werbung und unterdrückte Nummern bei Werbeanrufen. 2023 waren Bußgelder in Höhe von 1,435 Millionen Euro verhängt worden.

Die meisten Beschwerdeeingänge betrafen im vergangenen Jahr Gewinnspiele mit 7.487 Beschwerden. Einen Rückgang gab es bei Anrufen zur Energieversorgung. Der Anteil der unerlaubten Werbung sank hier von 20 bis 30 Prozent in den Vorjahren auf nunmehr 14 Prozent und 5.095 Fälle. Die Bundesnetzagentur führte die sinkenden Fallzahlen auf "zahlreiche Großverfahren" in dem Bereich zurück.

Einige Anrufende versuchten im vergangenen Jahr laut der Behörde die Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst zu täuschen. "Auffällig waren zum Beispiel Fälle, bei denen die Werbetreibenden den Grund des Anrufs und den Namen des Unternehmens bewusst verschleierten", erklärte die Bundesnetzagentur. Demnach gab sich ein Unternehmen als Apothekerverband aus, drängte Angerufene im Anschluss aber aggressiv zum Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln.

Verbraucherinnen und Verbraucher können Werbeanrufe, in die sie vorher nicht eingewilligt haben oder für die sie einen Widerruf ausgesprochen haben, bei der Bundesnetzagentur melden, und zwar unter . Um die Täterinnen und Täter überführen zu können, sind möglichst präzise und detaillierte Angaben notwendig, wie die Behörde erklärte.

(V.Sørensen--DTZ)

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