Deutsche Tageszeitung - Karlsruhe: Unterschiedliche Nachtzuschläge sind Sache der Tarifparteien

Karlsruhe: Unterschiedliche Nachtzuschläge sind Sache der Tarifparteien


Karlsruhe: Unterschiedliche Nachtzuschläge sind Sache der Tarifparteien
Karlsruhe: Unterschiedliche Nachtzuschläge sind Sache der Tarifparteien / Foto: © AFP/Archiv

Zwei Firmen aus der Lebensmittelbranche sind vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Verpflichtung zu höheren Nachtzuschlägen für bestimmte Arbeitnehmer vorgegangen. Selbst wenn Tarifregelungen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößen, müssten die Tarifparteien nachbessern - nicht Gerichte, erklärte das Verfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) muss nun neu über die Fälle entscheiden. (Az. 1 BvR 1109/21 und 1 BvR 1422/23)

Textgröße ändern:

Das BAG hatte in den Jahren 2020 und 2023 zwei Arbeitnehmern Recht gegeben. Sie arbeiteten regelmäßig nachts und bekamen dafür einen niedrigeren Zuschlag als Beschäftigte, die zu unregelmäßigen Zeiten nachts arbeiteten: Arbeiter in der regelmäßigen Nachtschicht bekamen 25 Prozent Zuschlag, unregelmäßig nachts arbeitende Arbeiter 50 Prozent.

Das BAG in Erfurt erklärte die entsprechenden Tarifnormen für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Die Firmen sollten den Klägern Zuschläge nachzahlen, in einem Fall auch für die Zukunft höhere Zuschläge zahlen. Dabei ging das BAG aber zu weit, wie das Verfassungsgericht nun entschied.

Die unterschiedlich hohen Zuschläge seien zwar eine Ungleichbehandlung, diese sei aber gerechtfertigt. Es gebe sachlich einleuchtende Gründe dafür. Wie Nachtarbeit vergütet wird, sei Sache der Tarifparteien, stellte das Verfassungsgericht fest. Kontrolliert werden könne nur, ob die Tarifverträge willkürlich sind. Das BAG konnte demnach die Zuschläge nicht selbst nach oben anpassen.

Nach der Entscheidung aus Karlsruhe erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Ernährungswirtschaft, Vehid Alemić: "Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass unsere Verbandstarifverträge rechtmäßig sind, wodurch unsere Auffassung vollumfänglich bestätigt wird."

Das BAG hatte zu den Vergütungsregelungen für Nachtarbeit auch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg befragt. Dieser entschied 2022, dass die Festsetzung des Lohn- und Gehaltsniveaus Sache der Sozialpartner auf nationaler Ebene und der Mitgliedstaaten sei. Die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union regle Dauer und Rhythmus der Nachtarbeit, nicht aber das Entgelt.

Das BAG hatte daraufhin in anderen Fällen Klagen gegen unterschiedliche Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit abgewiesen. Um diese ging es nun am Verfassungsgericht aber nicht.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt

Das Drama um den Fall einer Familie aus dem brandenburgischen Rangsdorf, die wegen eines Behördenfehlers bei der Zwangsversteigerung ihr Haus verlieren sollte, ist beendet. Bei einem Güterichtertermin sei ein Vergleich geschlossen worden, teilte das brandenburgische Justizministerium am Mittwoch mit. Demnach wird der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks wieder ins Grundbuch eingetragen, die Familie erhalte eine angemessene Entschädigung. Damit seien sämtliche gegenseitige Ansprüche abschließend geklärt, auch alle Ansprüche gegen das Land Brandenburg.

Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen

Der Autobauer Mercedes will weiter sparen und dafür zusätzliche Jobs in Deutschland abbauen. "Um unsere festen Kosten weiter zu verringern, haben wir entschieden, das Abfindungsprogramm in Deutschland im Dezember wieder in Gang zu setzen", sagte Mercedes-Chef Ola Källenius am Mittwoch bei einer Telefonkonferenz zur Veröffentlichung der Quartalszahlen. Die Gewinnmarge der Autosparte von Mercedes halbierte sich den Angaben des Autobauers zufolge im dritten Quartal nahezu.

DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor

Mehr Beitragszahler und eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge: Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat am Mittwoch seine eigenen Vorschläge für eine Rentenreform präsentiert. Eine vom DGB einberufene Rentenkommission schlägt unter anderem vor, die Zahl der Einzahlenden zu erhöhen, damit die Rentenversicherung finanziell getragen werden kann. Dabei sollen vor allem Selbstständige einbezogen werden. Eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge soll die Versorgungslücke im Alter schließen helfen.

Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in Japan für eine engere handelspolitische Zusammenarbeit als Gegenpol zu China und den USA geworben. "Wir erleben, wie die Großmächte eine neue Politik betreiben, wie internationale Regeln erodieren", sagte Merz am Mittwoch in Tokio. "Wir teilen grundlegende Interessen und wir teilen auch Werte miteinander, denn wir haben begriffen: Gemeinsam können wir eine Welt gestalten, die nicht nur den größten und den stärksten Raum gibt."

Textgröße ändern: