Deutsche Tageszeitung - Gericht: Kein Schadenersatz für Vater wegen Urlaub nach Geburt seines Kindes

Gericht: Kein Schadenersatz für Vater wegen Urlaub nach Geburt seines Kindes


Gericht: Kein Schadenersatz für Vater wegen Urlaub nach Geburt seines Kindes
Gericht: Kein Schadenersatz für Vater wegen Urlaub nach Geburt seines Kindes / Foto: © AFP/Archiv

Ein Vater, der nach der Geburt seines Kindes Urlaub genommen hat, ist mit einer Klage auf Schadenersatz gescheitert. Das Landgericht Berlin wies eine gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Klage des Manns wegen einer aus seiner Sicht fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Familienstartzeit am Dienstag ab. (Az 26 O 133/24)

Textgröße ändern:

Der Kläger nahm nach der Geburt seines Kindes Erholungsurlaub. Nach seiner Auffassung hätte ihm aber ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub beziehungsweise Schadenersatz zugestanden. Die in Deutschland geregelte Elternzeit dient ihm zufolge anderen Zwecken und sei kein Ersatz für den Vaterschaftsurlaub. Die Beklagte hält hingegen die bestehenden Regelungen für ausreichend.

Auch das Landgericht hält die Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld für ausreichend. Bereits bestehende Regelungen etwa zum Elternurlaub könnten bei der Umsetzung der EU-Richtlinie berücksichtigt werden. Auch könne eine nationale Regelung weitergeführt werden, soweit während eines Elternurlaubs von mindestens sechs Monaten Dauer für jeden Elternteil eine Bezahlung oder Vergütung in Höhe von mindestens 65 Prozent des Nettoeinkommens gewährt wird. Dies sei in Deutschland der Fall.

Ein spezieller zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub nach der Geburt mit Anspruch auf Bezahlung sei daher zur Erfüllung der Umsetzung der EU-Vorgaben nicht erforderlich, befand das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt werden.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar

Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar. Damit verlässt die größte Kryptowährung ihre bisherige Handelsspanne nach unten.

Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins

Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins. Die nächste Zinsentscheidung der US-Notenbank Federal Reserve steht unmittelbar bevor.

Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche

Zur Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll in Deutschland kommen weniger als fünf Prozent des Bundesgebietes in Frage. Laut einem am Dienstag veröffentlichten Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) scheiden nunmehr fünf Bundesländer bei der Suche nach einem geeigneten Endlagerstandort aus. Während Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) von einem wichtigen Schritt bei der Endlagersuche sprach, forderten Atomkraftgegner mehr Transparenz beim Auswahlprozess.

Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH

Der seit Jahren andauernde Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Renate Künast und dem Facebook-Mutterkonzern Meta geht nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter. Nach einer Verhandlung über ein in dem sozialen Netzwerk verbreitetes Falschzitat der früheren Bundeslandwirtschaftsministerin formulierte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag mehrere sehr grundlegende Fragen, zu denen der EuGH Stellung beziehen soll. Das Verfahren in Deutschland wurde ausgesetzt.

Textgröße ändern: