Deutsche Tageszeitung - Hessisches Sozialgericht: Bauarbeiter normalerweise abhängig beschäftigt

Hessisches Sozialgericht: Bauarbeiter normalerweise abhängig beschäftigt


Hessisches Sozialgericht: Bauarbeiter normalerweise abhängig beschäftigt
Hessisches Sozialgericht: Bauarbeiter normalerweise abhängig beschäftigt / Foto: © AFP/Archiv

Arbeiter, die auf Baustellen einfache Tätigkeiten verrichten und einen festen Stundenlohn bekommen, gelten als abhängig Beschäftigte. Die Baufirmen müssen für sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wie das hessische Landessozialgericht in Darmstadt nach Angaben vom Donnerstag entschied. Drei Unternehmen aus dem Rhein-Main-Gebiet müssen nun nachzahlen.

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Das Gericht gab damit der Deutschen Rentenversicherung Recht. Sie forderte nach Betriebsprüfungen Geld von den Firmen. Für diese hatten angeblich selbstständige Werkunternehmer auf Baustellen gearbeitet. Es handle sich um Ausländer mit höchstens geringen Deutschkenntnissen, erklärte das Gericht.

Sie erledigten demnach Abbrucharbeiten, Maurer- und Pflasterarbeiten, sanierten Bäder oder arbeiteten im Trockenbau. Es habe keine schriftlichen Verträge oder Auftragsbestätigungen gegeben. Abgerechnet worden sei auf Grundlage der aufgeschriebenen Stunden, der Stundenlohn habe zwischen zehn und 15 Euro gelegen. Die Firmen stellten Material und Werkzeuge.

Das Gericht sah in allen drei Fällen Scheinselbstständigkeit. Die Arbeiter seien in den Betrieb der Baufirmen eingegliedert gewesen und hätten einfache Arbeiten erledigt, wie sie typischerweise von abhängig Beschäftigten verrichtet würden.

Vereinbarungen über unternehmerische Leistungen habe es nicht gegeben. Die angeblichen Werkunternehmer hätten schon wegen ihrer schlechten Deutschkenntnisse gar nicht unternehmerisch am Markt auftreten können, führte das Gericht aus. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

(V.Sørensen--DTZ)

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