Deutsche Tageszeitung - SPD-Generalsekretär: Können beim Mindestlohn auch gesetzgeberisch tätig werden

SPD-Generalsekretär: Können beim Mindestlohn auch gesetzgeberisch tätig werden


SPD-Generalsekretär: Können beim Mindestlohn auch gesetzgeberisch tätig werden
SPD-Generalsekretär: Können beim Mindestlohn auch gesetzgeberisch tätig werden / Foto: © AFP/Archiv

In der Debatte über die künftige Höhe des Mindestlohns hat SPD-Generalsekretär Matthias Miersch mit einem gesetzlichen Eingreifen gedroht. Er gehe zwar "fest" davon aus, dass die Mindestlohnkommission im kommenden Jahr eine Lohnuntergrenze von 15 Euro pro Stunde empfehlen werde, sagte er dem Portal "Table.Briefings". "Aber wir haben auch in anderen Fällen schon bewiesen, dass wir, wenn diese Kommission beispielsweise nicht dementsprechend handelt, dass wir dann gesetzgeberisch tätig werden können."

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Er gehe aber davon aus, dass die Kommission "tatsächlich zu diesem Ergebnis kommt", fuhr Miersch fort. In den vergangenen Tagen hatte es in Union und SPD Diskussionen über die künftige Höhe des Mindestlohns gegeben. Der voraussichtliche Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte eine Mindestlohnerhöhung als nicht sicher bezeichnet, die SPD pocht hingegen auf eine Anhebung auf 15 Euro pro Stunde bereits zum Jahreswechsel.

Zuständig für die Festlegung des gesetzlichen Mindestlohn ist die Mindestlohnkommission, die die Lohnuntergrenze regelmäßig prüft und Anpassungen empfiehlt. Aktuell liegt der Satz bei 12,82 Euro. Im Oktober 2022 war der Mindestlohn durch eine Gesetzesänderung der Ampel-Regierung einmalig auf zwölf Euro erhöht worden - darauf spielte Miersch nun an. Gleichzeitig wurde damals festgelegt, dass über künftige Erhöhungen weiterhin die Kommission entscheidet.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es dazu: "Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar."

Der Bauernverband forderte kürzlich eine Ausnahme für Saisonkräfte, etwa bei der Spargel- und Erdbeerernte. Dazu äußerte sich die SPD-Bundestagspolitikerin Franziska Kersten am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin". Zwar sei der Lohnkostenanteil bei arbeitsintensiven Tätigkeiten "sehr preisbestimmend". Sie habe sich sagen lassen, dass ein Mindestlohn von 15 Euro beim Spargel wohl 20 Cent pro Kilogramm ausmache. Das sei bei den Preisen für Spargel "vielleicht auch verkraftbar".

(V.Sørensen--DTZ)

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