Deutsche Tageszeitung - Ermittlungen zu Tod von Kind in rheinland-pfälzischer Kita eingestellt

Ermittlungen zu Tod von Kind in rheinland-pfälzischer Kita eingestellt


Ermittlungen zu Tod von Kind in rheinland-pfälzischer Kita eingestellt
Ermittlungen zu Tod von Kind in rheinland-pfälzischer Kita eingestellt / Foto: © AFP/Archiv

Die Staatsanwaltschaft im rheinland-pfälzischen Frankenthal hat die Ermittlungen zum Tod eines Kindes in einer Kita eingestellt. Gegen die Mitarbeiter der Einrichtung bestehe kein ausreichender Tatverdacht, teilte die Behörde am Freitag mit. Den Beschuldigten habe eine kausale Verursachung des Todes des vierjährigen Mädchens in Limburgerhof nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden können.

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Das Mädchen war im Februar 2024 leblos am Ende einer Rutsche eines Klettergerüsts im Außenbereich der Kita gefunden worden. Dem Obduktionsergebnis zufolge starb es durch eine Strangulation mit einer Topfstelze. Die Vierjährige hatte die Topfstelze um den Hals hängen, als es rutschen wollte. Dabei blieb der Eimer an der Rutsche hängen, das Seil zog sich zu.

Den Ermittlungen zufolge habe sich der Unfall binnen 19 Minuten abgespielt. Der genaue Zeitpunkt sei aber unklar geblieben. Es sei von einem grundsätzlich strafbaren Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht auszugehen, wenn die Mitarbeiter, die sich in diesem Zeitraum im Außenbereich aufhielten, den Bereich der Rutsche nicht überwacht hätten.

Jedoch habe nicht nachgewiesen werden können, dass sich die Mitarbeiter auch draußen befanden. Es sei davon auszugehen, dass sie sich zum Unfallzeitpunkt mit den von ihnen zu beaufsichtigenden Kindern drinnen aufhielten. In dem Moment, in dem sie den Außenbereich betraten, sei der Tod der Vierjährigen wohl nicht mehr aufzuhalten gewesen.

Gegen die Leitung der Kita habe sich kein Anfangsverdacht ergeben, weil diese die für die Aufsicht im Außenbereich nötigen Regeln aufgestellt habe. Besprechungen und Schulungen zum Verhalten bei der Aufsicht hätten regelmäßig stattgefunden. Auch seien die Spielgeräte im Außenbereich regelmäßig überprüft worden. Weil eine strafgerichtliche Verurteilung nicht zu erreichen sei, sei das Verfahren eingestellt worden.

(M.Dylatov--DTZ)

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