Deutsche Tageszeitung - Länder-Finanzminister regeln Verteilung von 100 Milliarden Euro Sondervermögen

Länder-Finanzminister regeln Verteilung von 100 Milliarden Euro Sondervermögen


Länder-Finanzminister regeln Verteilung von 100 Milliarden Euro Sondervermögen
Länder-Finanzminister regeln Verteilung von 100 Milliarden Euro Sondervermögen / Foto: © AFP/Archiv

Die Finanzminister der Bundesländer haben die Weichen für die Verteilung des Sondervermögens für Infrastruktur gestellt. Auf einem Treffen in Kiel vereinbarten die Ressortchefs einstimmig, dass die 100 Milliarden Euro nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die einzelnen Länder verteilt werden sollen, wie aus den Beschlüssen am Freitag hervorging. Dieses Vefahren orientiert sich am jeweiligen Steueraufkommen und der Einwohnerzahl der Bundesländer.

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Aus dem von Union und SPD geplanten schuldenfinanzierten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz in Höhe von 500 Milliarden Euro sollen - verteilt über zwölf Jahre - 100 Milliarden Euro an die Länder gehen. Damit sollen dort und in den Kommunen Investitionen vorangebrach werden. Zudem wird die Schuldenbremse für die Länder etwas gelockert. Sie sollen künftig wie der Bund pro Jahr Kredite von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen können.

Der Königssteiner Schlüssel als Maßstab für die Verteilung des Sondervermögens und für den neuen Verschuldungsspielraum der Länder soll nun Grundlage für die nächste Ministerpräsidentenkonferenz und für die Bundesgesetzgebung sein. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder dringen bei der neuen schwarz-roten Bundesregierung auf zügige gesetzliche Regelungen.

Ziel sei, die Finanzpakete nun "schnell und unbürokratisch auf die Straße zu bringen", wie Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) erklärte. Im gemeinsamen Beschluss der Ressortchefs heißt es, ein "passgenauer, effektiver und züger Mittelabfluss" sei dringend geboten, "um zeitnah messbare Effekte der Investitionen zu verzeichnen".

Zugleich warnten die Fachministerinnen und Fachminister, die zusätzlichen Spielräume dürften "nicht durch eine Reduzierung der finanziellen Beteiligung des Bundes an gemeinsamen Aufgaben" aufgezehrt werden.

(G.Khurtin--DTZ)

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