Deutsche Tageszeitung - Stromnetzentgelte: Bundesnetzagentur prüft Ausweitung auf Stromproduzenten

Stromnetzentgelte: Bundesnetzagentur prüft Ausweitung auf Stromproduzenten


Stromnetzentgelte: Bundesnetzagentur prüft Ausweitung auf Stromproduzenten
Stromnetzentgelte: Bundesnetzagentur prüft Ausweitung auf Stromproduzenten / Foto: © AFP

Die Bundesnetzagentur prüft die Möglichkeit, künftig auch Stromproduzenten an den Kosten für die Übertragungs- und Verteilnetze zu beteiligen. "Wesentlicher Treiber der Kosten im Netz ist der Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung", erklärte die Bonner Behörde am Montag. "Gleichzeitig sind in Deutschland für die Stromeinspeisung keine Netzentgelte zu entrichten." Lediglich der Endverbraucher von elektrischer Energie werde zur Kasse gebeten.

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"Wir müssen das System reformieren, nach dem Netzentgelte erhoben werden", erklärte Netzagentur-Chef Klaus Müller. Für diese Reform machte die Behörde nun erste Vorschläge. Ein zentraler Punkt dabei ist, dass die Kosten "auf mehr Schultern veteilt" werden müssten. Stromproduzenten bei der Einspeisung ins Netz über ein einspeiseabhängiges oder ein pauschales Entgelt an den Netzkosten zu beteiligen, liege da nahe.

Die Netzagentur will außerdem die Einführung weiterer Netzentgeltkomponenten prüfen. "Der Verbrauch wird mit Entgelten belastet, obwohl er nicht der wesentliche Kostentreiber ist", erklärte sie. "Ein zusätzlicher pauschaler Grundpreis könnte die Kosten sachgerechter reflektieren." Auch eine Bepreisung der bestellten Netzanschlusskapazität wäre eine Möglichkeit.

Zudem spricht sich die Bundesnetzagentur für flexiblere Netzentgelte aus. Denn wenn der Strom in Zeiten besonders starker Netzauslastung teurer ist, würde dies zu einer besseren Verteilung beitragen. Allerdings brauche es dafür eine "nahezu vollständige Digitalisierung von Netz und Netznutzern", schränkt die Behörde ein. Die technischen Voraussetzungen seien bislang nicht gegeben.

Die Bundesnetzagentur stellt nun zunächst ein "Diskussionspapier" mit Vorschlägen für eine Reform vor. Bis Ende Juni können beteiligte Akteure nun Stellungnahmen abgeben. Anschließend will die Behörde einen konkreten Entwurf für eine Neuregulierung vorlegen.

(G.Khurtin--DTZ)

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