Deutsche Tageszeitung - Steakhouse-Erbin Block scheitert mit Verfassungsbeschwerde in Sorgerechtsstreit

Steakhouse-Erbin Block scheitert mit Verfassungsbeschwerde in Sorgerechtsstreit


Steakhouse-Erbin Block scheitert mit Verfassungsbeschwerde in Sorgerechtsstreit
Steakhouse-Erbin Block scheitert mit Verfassungsbeschwerde in Sorgerechtsstreit / Foto: © AFP/Archiv

Im Sorgerechtsstreit von Steakhausketten-Erbin Christina Block mit ihrem früheren Ehemann ist Block mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "schließt ein Kapitel in einem grenzübergreifenden Sorgerechtsstreit ab", erklärte Blocks familienrechtliche Anwältin Elisabeth Unger am späten Donnerstagnachmittag in Hamburg. (Az. 1 BvR 1618/24)

Textgröße ändern:

Das Bundesverfassungsgericht teilte mit, dass es die Beschwerde nicht zur Entscheidung annehme. Es sah keine Verletzung von Grundrechten der Mutter. Block wehrte sich gegen Entscheidungen von Hamburger Gerichten. Das dortige Oberlandesgericht hatte entschieden, dass deutsche Gerichte für den Sorgerechtsstreit nicht mehr zuständig sind.

Es geht um eine 2010 geborene Tochter und einen 2013 geborenen Sohn, die beiden jüngeren Kinder des früheren Ehepaars. Die Kinder hielten sich seit August 2021 bei ihrem Vater in Dänemark auf, wo dieser inzwischen lebt. Der Vater soll sie bei sich behalten haben, obwohl es anders vereinbart war. Ein langer Sorgerechtsstreit begann.

Der Fall machte Schlagzeilen, als die Kinder in der Silvesternacht 2023/24 entführt und nach Deutschland gebracht wurden. Inzwischen sind sie wieder in Dänemark. Da ein dänisches Gericht dem Vater das Sorgerecht übertrug, sah das Verfassungsgericht nun keine rechtlich belastenden Wirkungen der deutschen Entscheidungen für die Mutter. Ihre Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg.

Unger kündigte nun an, gemeinsam mit dem Berliner Kollegen, der das Verfassungsbeschwerdeverfahren führte, "sämtliche Fragen, die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit sich bringen" auszuwerten und gründlich zu prüfen, "wie weiter vorzugehen ist".

Gegen Christina Block selbst und mehrere mutmaßliche Mittäter hat die Staatsanwaltschaft Hamburg im vergangenen Monat Anklage wegen des Verdachts der Kindesentführung erhoben. Blocks Vater Eugen Block gründete die nach ihm benannte Unternehmensgruppe Block House mit 2700 Mitarbeitern, zu der unter anderem auch die Restaurantketten "Block House" und "Jim Block" gehören.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Verbraucherschützer fordern EU-weit mehr Transparenz bei Mogelpackungen

Ob Produkte mit weniger Inhalt oder Änderungen an der Rezeptur - versteckte Preiserhöhungen durch Mogelpackungen führen nach Auffassung von Verbraucherschützern dazu, dass Kundinnen und Kunden weniger für ihr Geld bekommen. Nötig sei deshalb "eine EU-weite Lösung, wie Mogelpackungen gekennzeichnet werden können", forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Donnerstag. Der Handelsverband Deutschland verwies hingegen auf die Lebensmittelindustrie, das Problem sei dort fehlender Wettbewerb.

Frankreich rehabilitiert wegen Abtreibung verurteilte Frauen

Knapp 12.000 Französinnen, die wegen einer seinerzeit illegalen Abtreibung verurteilt wurden, sind symbolisch rehabilitiert worden. Das französische Parlament verabschiedete am Donnerstag ein Gesetz, das anerkennt, dass das bis 1975 geltende Abtreibungsverbot die Rechte der Frauen verletzte und ihre Gesundheit sowie ihr Leben gefährdete. Das Verbot habe zu "zahlreichen Todesfällen" und zu "großem körperlichen und seelischen Leid" geführt, heißt es in dem Gesetzestext.

EU-Gipfel ringt um Mercosur-Abkommen - Tausende Landwirte protestieren

Das EU-Freihandelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten steht weiter auf der Kippe. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) drängte beim EU-Gipfel am Donnerstag auf eine Unterzeichnung, Kritiker wie Frankreich und Italien sind aber noch nicht überzeugt. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron erteilte einer Zustimmung erneut eine Absage. In Brüssel demonstrierten derweil tausende Landwirte gegen das Abkommen, einige von ihnen warfen mit Kartoffeln.

Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert

Eine Klage der Stadt Philippsburg und dreier privater Grundstückseigentümer gegen die Einlagerung neuer Castorbehälter im Atommüllzwischenlager am abgeschalteten Atomkraftwerk Philippsburg ist abgewiesen worden. Die Begründung des Urteils erfolge in den kommenden Monaten, teilte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag in Mannheim mit. Die mündliche Verhandlung hatte am Dienstag stattgefunden.

Textgröße ändern: