Deutsche Tageszeitung - Vergleich nach Musterverfahren: Sparer sollen Zinsnachzahlungen bekommen

Vergleich nach Musterverfahren: Sparer sollen Zinsnachzahlungen bekommen


Vergleich nach Musterverfahren: Sparer sollen Zinsnachzahlungen bekommen
Vergleich nach Musterverfahren: Sparer sollen Zinsnachzahlungen bekommen / Foto: © AFP

Mögliche Zinsnachzahlung für zahlreiche Sparer: Nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wegen der Berechnung von Zinsen hat sich die Stadtsparkasse München auf einen Vergleich mit den Verbraucherschützern geeinigt. "Rund 2400 Prämiensparer:innen bleiben von einer längeren gerichtlichen Hängepartie verschont und erhalten stattdessen unkompliziert Geld nachgezahlt", erklärte der vzbv am Montag. Das Gericht genehmigte den Vergleich nach eigenen Angaben. Nun müssen die Verbraucher noch zustimmen.

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Der vzbv hatte zahlreiche Klagen gegen Sparkassen eingereicht, weil Prämiensparer von ihnen jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse erhalten hätten, wie die Organisation mitteilte. Mit der Klage gegen die Stadtsparkasse München habe der vzbv feststellen lassen wollen, wie falsch berechnete Zinsen zu Prämiensparverträgen neu zu berechnen sind. Die Nachzahlung orientiere sich nun an einem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Bundesgerichtshof zu Prämiensparverträgen, hieß es.

Die Höhe der Nachzahlung hänge "insbesondere von dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns und dem Endkontostand" ab, erklärte das Bayerische Oberste Landesgericht weiter. Wie die Stadtsparkasse München mitteilte, beträgt die Nachzahlung "je nach Vertragsbeginn zwischen 0,85 und 8,15 Prozent des zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages angesparten Guthabens".

Häufig handele es sich bei den vereinbarten Nachzahlungen um "Beträge im vierstelligen Bereich", gab die vzbv an. "Angesichts der Inflation und des höheren Alters vieler Prämiensparer:innen ist das abgekürzte Verfahren in doppelter Hinsicht ein Gewinn für viele Menschen."

Die Bank sprach ebenfalls von 2400 Betroffenen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten und nun eine Nachzahlung erhalten können. Diese Kunden müssten zunächst selbst nichts tun, sondern bekämen den Vergleich nun vom Gericht zugeschickt.

Dann kommt es auf die Sparer an: Sollten 30 Prozent oder mehr der Angeschriebenen den Vergleich ablehnen, wird dieser nicht wirksam. Dann ginge das gerichtliche Verfahren weiter, wie die vzbv mitteilte. Andernfalls wird ausgezahlt.

(L.Barsayjeva--DTZ)

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