Deutsche Tageszeitung - Urteile: Pflegeheime dürfen Entgelte nicht einseitig erhöhen

Urteile: Pflegeheime dürfen Entgelte nicht einseitig erhöhen


Urteile: Pflegeheime dürfen Entgelte nicht einseitig erhöhen
Urteile: Pflegeheime dürfen Entgelte nicht einseitig erhöhen / Foto: © AFP/Archiv

Zwei Berliner Gerichte haben bekräftigt, dass Pflegeheime die Entgelte der Bewohnerinnen und Bewohner nicht einseitig erhöhen dürfen. Jede Erhöhung sei eine Vertragsänderung und "bedarf der Zustimmung" der Bewohnenden, erklärte die Verbraucherzentrale Berlin am Donnerstag unter Verweis auf Urteile des Landgerichts und des Kammergerichts. In den verhandelten Fällen hatten die Bewohnenden der Erhöhung aktiv widersprochen. (Az. 15 O 414/23 und Az. 23 UKl 8/24)

Textgröße ändern:

Die Verbraucherzentrale hatte gegen zwei Unternehmen aus dem Pflegebereich geklagt. Eines davon betreibt laut Verbraucherzentrale bundesweit etwa 230 Heime. Beide Unternehmen sendeten ihren Bewohnerinnen und Bewohnern Rechnungen mit erhöhten Entgelten. Damit sei der "irrtümliche Eindruck" erweckt worden, als bestünde ein fälliger Zahlungsanspruch auf das erhöhte Entgelt, erklärte die Verbraucherzentrale. Das sei aber nicht der Fall.

In den vorliegenden Fällen widersprachen die Bewohnenden der Erhöhung, weil sie die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt sahen. Dennoch erhielten sie weiterhin erhöhte Rechnungen. Eine außergerichtliche Einigung mit den Pflegefirmen scheiterte. Den Verbraucherschützern zufolge bekräftigten die Gerichte, dass das Stellen der erhöhten Rechnungen ohne die Zustimmung der Vertragspartner rechtswidrig war.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, jede Entgelterhöhung sorgfältig zu prüfen und nicht voreilig die Zustimmung zu erklären. "Aufgrund formeller Fehler sind die Erhöhungsschreiben häufig unwirksam", erklärte der Jurist der Verbraucherzentrale Berlin, Pascal Bading.

Bereits 2016 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Entgelterhöhung im Pflegeheim die Zustimmung der Bewohnenden braucht. Demnach kann sie nicht durch eine einseitige Erklärung herbeigeführt werden.

Das Urteil ist laut Verbraucherzentrale rechtskräftig.

(V.Varonivska--DTZ)

Empfohlen

Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum

Bund und Länder bündeln ihre Kräfte für die bessere Abwehr von Drohnen: Mit Ministerkollegen aus den Ländern eröffnete Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Mittwoch das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum in Berlin. Das Zentrum soll nach Angaben seines Ministeriums rund um die Uhr in Betrieb sein; es sei darauf ausgelegt, "kurzfristig und koordiniert auf Gefährdungen der Sicherheitslage zu reagieren".

Mercosur-Abkommen wackelt: Rom und Paris stellen sich quer

Die für Samstag angestrebte Unterzeichnung des Handelsabkommens der EU mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten wackelt. Sowohl Italien als auch Frankreich pochen auf eine spätere Abstimmung und zusätzliche Schutzklauseln für europäische Landwirte. "Es wäre verfrüht, das Abkommen in den kommenden Tagen zu unterzeichnen", sagte die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni am Mittwoch. Frankreich werde sich "entscheiden dagegen stellen", sollte die EU den Abschluss forcieren wollen, hieß es in Paris.

Bundesregierung beschließt von Umweltschützern kritisiertes Infrastrukturgesetz

Die Bundesregierung hat das von Umweltschützern scharf kritisierte sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Das Gesetz vereinfache und beschleunige "ohne Abstriche bei Sicherheit oder Umwelt" die Verfahren, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) nach dem Beschluss in Berlin. Dagegen nannte der ökologische Verkehrsclub VCD das Gesetz "verfassungswidrig", da es dem Neubau von Straßen Vorrang vor dem Klimaschutz gebe.

Milliardenpleite von Bremer Greensill Bank: Anklage wegen besonders schweren Bankrotts

Fast fünf Jahre nach der Insolvenz der Greensill Bank in Bremen hat die Staatsanwaltschaft der Hansestadt drei frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder angeklagt. Den Männern werde insbesondere Bankrott in besonders schwerem Fall beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Dazu komme ferner der Vorwurf der unrichtigen Darstellung oder der Beihilfe dazu im Rahmen der unternehmenseigenen Buchführung.

Textgröße ändern: