Deutsche Tageszeitung - Rückschlag für Trump: US-Gericht blockiert Zölle - Regierung legt Berufung ein

Rückschlag für Trump: US-Gericht blockiert Zölle - Regierung legt Berufung ein


Rückschlag für Trump: US-Gericht blockiert Zölle - Regierung legt Berufung ein
Rückschlag für Trump: US-Gericht blockiert Zölle - Regierung legt Berufung ein / Foto: © AFP/Archiv

Rückschlag für Donald Trump: Das Gericht für internationalen Handel in New York hat die Zollpolitik des US-Präsidenten für rechtswidrig erklärt und die meisten von ihm verhängten Aufschläge blockiert. An der New Yorker Wall Street stiegen am Donnerstag teils die Aktienkurse, bei Wirtschaftsexperten fiel die Entscheidung auf ein gemischtes Echo. Die Trump-Regierung sprach von einem "Justizputsch" und will das Urteil anfechten.

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Der US-Ökonom Paul Krugman, Träger des sogenannten Wirtschaftsnobelpreises, nannte das Urteil einen heilsamen "Schock", mit dem er fast nicht mehr gerechnet habe. Die US-Börsen reagierten teils mit Kursgewinnen. Der technologielastige Nasdaq legte zeitweise um 1,3 Prozent zu, der breiter gefasste S&P 500 gewann 0,7 Prozent. Zu den Kursgewinnen trugen auch andere positive Wirtschaftsdaten teil.

Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln), Michael Hüther, sieht dagegen noch keine Entspannung. "Gewiss ist, dass die Ungewissheit hoch bleibt", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Es sei zu erwarten, dass Trump nun "andere Spielfelder eröffnet".

In dem Urteil des US-Handelsgerichts hieß es, Trump habe mit der Berufung auf ein Notstandsgesetz (International Emergency Economic Powers Act) von 1977 seine Befugnisse überschritten. Für den Außenhandel sei der Kongress zuständig, betonten die drei Richter. Jede Auslegung des Gesetzes, "die eine unbegrenzte Übertragung von Zollbefugnissen" auf den Präsidenten vorsehe, sei deshalb "verfassungswidrig". Das Gericht gab dem Weißen Haus zehn Tage Zeit, um das Verfahren zur Aufhebung der verhängten Zölle abzuschließen.

Damit erklärte das Gericht fast alle Zölle für nichtig, die Trump seit seinem Amtsantritt vor gut vier Monaten gegen Handelspartner weltweit verhängt hatte. Dazu zählen unter anderem Aufschläge gegen die EU und gegen China, Mexiko und Kanada. Branchenspezifische Aufschläge von 25 Prozent etwa für Autos, Aluminium und Stahl bleiben dagegen vorerst bestehen, da die Regierung sie nicht mit dem Notstandsgesetz begründet hat.

Die Trump-Regierung will das Urteil vor dem US-Berufungsgericht anfechten, wie Anwälte mitteilten. Trump-Berater Stephen Miller sprach in Onlinenetzwerken von einem "Justizputsch", der "außer Kontrolle" geraten sei. Geklagt hatten fünf kleinere US-Unternehmen, die etwa Wein, Fahrräder und Elektronik-Bausätze importieren und sich durch die Zölle wirtschaftlich bedroht sehen. Auch zwölf US-Bundesstaaten sind vor Gericht gezogen, sie werfen Trump einen Verfassungsbruch vor.

Trump hatte den 2. April zum "Befreiungstag" ausgerufen und hohe Zusatzzölle gegen zahlreiche Staaten verhängt. Kurze Zeit später reduzierte er die Aufschläge für 90 Tage auf einen Mindestsatz von zehn Prozent, um Verhandlungen zu ermöglichen.

Am vergangenen Freitag drohte Trump zudem der Europäischen Union mit Zöllen in Höhe von 50 Prozent ab dem 1. Juni. Nach einem Telefonat mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewährte er einen Aufschub bis zum 9. Juli. Von der Leyen begrüßte dies, erneuerte aber zugleich ihre Drohung mit Gegenzöllen, sollten die Verhandlungen scheitern.

Japans Minister für wirtschaftliche Wiederbelebung, Ryosei Akazawa, kündigte an, die Gerichtsentscheidung zu prüfen. Er reiste für eine vierte Gesprächsrunde über ein mögliches Handelsabkommen nach Washington.

(P.Hansen--DTZ)

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