Deutsche Tageszeitung - Nach juristischem Hin und Her in den USA: Trumps Zölle vorerst weiter in Kraft

Nach juristischem Hin und Her in den USA: Trumps Zölle vorerst weiter in Kraft


Nach juristischem Hin und Her in den USA: Trumps Zölle vorerst weiter in Kraft
Nach juristischem Hin und Her in den USA: Trumps Zölle vorerst weiter in Kraft / Foto: © AFP/Archiv

US-Präsident Donald Trump kann seine umstrittene aggressive Zollpolitik gegen zahlreiche Länder vorerst fortführen: Ein Berufungsgericht in den USA gab am Donnerstag im Eilverfahren einem Einspruch der Regierung gegen die Aufhebung der Zölle durch ein vorheriges Gerichtsurteil statt. Die EU stellte am Freitag klar, dass sie im Zollstreit weiterhin auf Gespräche und eine Einigung mit den USA setzt.

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Trump fährt seit Beginn seiner zweiten Amtszeit einen harten handelspolitischen Kurs, der die weltweiten Lieferketten und die Aktienmärkte erschüttert hat. In dem Rechtsstreit über die Zölle geht es auch um die Befugnisse von Exekutive, Legislative und Judikative in der Handelspolitik. Während Trump vorgeworfen wird, mit der Berufung auf ein Notstandsgesetz von 1977 seine Befugnisse überschritten und den Kongress ausgebootet zu haben, wertete der Präsident die Gerichtsentscheidung gegen seine Zölle als "politisch" motiviert.

Ein US-Handelsgericht hatte am Mittwoch die meisten Zollaufschläge von Trump aufgehoben und dem Weißen Haus zehn Tage Zeit gegeben, um das Verfahren zur Aufhebung der verhängten Zölle abzuschließen. Diese Frist ist durch das Urteil des Berufungsgerichts nun hinfällig. Das Gericht wird erst später in der Hauptsache entschieden, doch für die Zeit des Berufungsverfahrens bleiben die Zölle zunächst in Kraft.

Der US-Präsident begrüßte die jüngste Wendung im juristischen Streit um seine Zollpolitik. In seinem Onlinedienst Truth Social kritisierte er das vorherige Urteil des Handelsgerichts als "schrecklich": Die zuständigen Richter seien "Hinterzimmer-Gauner", die nicht in der Lage sein dürften, "unsere Nation zu zerstören".

Trump-Sprecherin Karoline Leavitt beschuldigte die Richter, "schamlos ihre richterliche Macht zu missbrauchen, um die Autorität von Präsident Trump zu untergraben".

Die EU stellte am Freitag klar, dass sie sich weiter um eine Einigung im Zollstreit mit den USA bemüht: "Wir investieren unsere Zeit und Mühe voll und ganz, denn die Lieferung zukunftsweisender Lösungen bleibt eine der obersten Prioritäten der EU", schrieb Handelskommissar Maros Sefcovic am Freitag im Onlinedienst X nach einem Gespräch mit US-Handelsminister Howard Lutnick. Zu den jüngsten Gerichtsentscheidungen äußerte er sich nicht.

Sefkovic könnte kommende Woche die Gelegenheit haben, mit US-Vertretern über die Zölle zu sprechen, wie ein EU-Vertreter mit Blick auf ein bevorstehendes Ministertreffen der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris sagte.

Nach Ansicht des Vorsitzenden des Handelsausschusses im EU-Parlament, Bernd Lange (SPD), ist es "völlig klar", dass die Handelspolitik Zuständigkeit des US-Kongresses sei - "und nicht in der Willkür eines Präsidenten liegen kann". Er hoffe, dass im Ergebnis "mehr sachlich" über eine Verständigung zwischen der EU und den USA verhandelt werden könne, sagte Lange dem Deutschlandfunk am Freitag während eines Besuchs in Washington.

Die Handelsgespräche zwischen den USA und seinem anderen großen Handelspartner China sind nach Angaben von US-Finanzminister Scott Bessent "ein bisschen festgefahren". Angesichts der "Komplexität" der Verhandlungen sei es womöglich nötig, dass Trump mit Chinas Staatschef Xi Jinping spreche, sagte Bessent am Donnerstag dem Sender Fox News.

Trump hatte den 2. April zum "Befreiungstag" ausgerufen und hohe Zusatzzölle gegen die meisten Handelspartner der USA verhängt. Kurze Zeit später reduzierte er die Aufschläge für 90 Tage auf einen Mindestsatz von zehn Prozent, um Verhandlungen zu ermöglichen. Das jetzige Urteil bezieht sich auch auf Zölle, die Trump gegen Kanada, Mexiko und China wegen deren angeblicher Verantwortung für Drogeneinfuhren, insbesondere Fentanyl, verhängt hat.

Nicht berührt von dem Urteil sind die US-Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Autos sowie auf Stahl- und Aluminiumprodukte, die weiterhin gelten. Der EU hatte Trump zuletzt auch mit Zöllen von 50 Prozent ab dem 9. Juli gedroht, sie sind aber noch nicht in Kraft, die Verhandlungen mit der EU dazu laufen.

Gegen die Zölle vor dem Handelsgericht geklagt hatten fünf kleinere US-Unternehmen, die etwa Wein, Fahrräder und Elektronik-Bausätze importieren und sich durch die Zölle wirtschaftlich bedroht sehen. Auch zwölf US-Bundesstaaten waren vor Gericht gezogen, sie werfen Trump einen Verfassungsbruch vor.

(M.Dylatov--DTZ)

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