Deutsche Tageszeitung - Gutachten am EuGH: Ungarns LGBTQ-Gesetz verstößt gegen EU-Recht

Gutachten am EuGH: Ungarns LGBTQ-Gesetz verstößt gegen EU-Recht


Gutachten am EuGH: Ungarns LGBTQ-Gesetz verstößt gegen EU-Recht
Gutachten am EuGH: Ungarns LGBTQ-Gesetz verstößt gegen EU-Recht / Foto: © AFP/Archiv

Mit seinem hochumstrittenen LGBTQ-Gesetz, das Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität einschränkt, hat Ungarn nach Auffassung der zuständigen Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das EU-Recht verstoßen. Generalanwältin Tamara Capeta erklärte in ihrem am Donnerstag vorgelegten juristischen Gutachten, dass die Klage der EU-Kommission gegen Ungarn begründet sei. Ein Urteil sind diese sogenannten Schlussanträge noch nicht, die Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft daran. (AZ. C-769/22)

Textgröße ändern:

Das Gesetz von 2021 beschränkt oder verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität etwa im Fernsehen und in Büchern. Sie müssen mit dem Hinweis "Verboten für unter 18-Jährige" versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden. Ungarn begründet das mit dem Jugendschutz.

Die Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein. Sie sieht unter anderem Verstöße gegen Europas Grundrechtecharta. 16 Mitgliedsländer, darunter Deutschland, und das Europaparlament schlossen sich der Klage an. Die Generalanwältin schlug dem Gerichtshof nun vor, zu entscheiden, dass die Klage in allen Punkten begründet sei.

Die Gesetzesänderungen verstießen erstens gegen die Freiheit, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen. Zweitens griffen sie in mehrere geschützte Grundrechte ein, nämlich das Verbot von Diskriminierung wegen des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung, die Achtung des Privat- und Familienlebens, die Meinungs- und Informationsfreiheit und das Recht auf Menschenwürde.

Ungarns Argumentation überzeugte die Generalanwältin nicht. Unter Berufung auf den Jugendschutz würde die Darstellung des normalen Lebens queerer Menschen verboten, erklärte sie. Die Regelungen beschränkten sich gerade nicht darauf, Minderjährige von pornografischen Inhalten abzuschirmen, die in Ungarn schon zuvor verboten gewesen seien. Sie beruhten vielmehr auf dem Werturteil, dass homosexuelles und nicht cisgeschlechtliches Leben nicht den gleichen Wert oder Rang habe.

Der EuGH solle einen Verstoß gegen Artikel zwei des Vertrags über die Europäische Union feststellen, erklärte Capeta weiter. Darin sind die grundlegenden Werte festgelegt, auf denen sich die EU gründet. Die Tatsache, dass queere Menschen die gleiche Achtung verdienten wie andere Menschen, sei nicht verhandelbar. Fehlende Achtung und Ausgrenzung einer Gruppe in einer Gesellschaft seien rote Linien, welche die Werte der Gleichheit, der Menschenwürde und der Wahrung der Menschenrechte vorgäben.

Wegen seiner LGBTQ-Politik steht Ungarn seit längerer Zeit in der Kritik. In der vergangenen Woche forderten 17 EU-Länder die Kommission deshalb zu schnellem Handeln gegen die ungarische Regierung auf. Die Unterzeichnerländer, darunter Deutschland, zeigten sich "zutiefst besorgt" über die jüngste Gesetzgebung in Ungarn. Dabei ging es insbesondere um ein Mitte März vom ungarischen Parlament verabschiedetes Gesetz, das als Grundlage für ein Verbot der Budapester Pride-Parade gilt.

Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer. Wann der EuGH in dem Fall ein Urteil fällt, ist noch nicht bekannt.

(L.Svenson--DTZ)

Empfohlen

Umfrage: Nur 22 Prozent der Jugendlichen glauben an bessere Zukunft

Nur eine Minderheit der Jugendlichen in Deutschland sieht das Land auf einem guten Weg. Laut einer am Dienstag in Gütersloh veröffentlichten Umfrage für die Liz-Mohn-Stiftung glauben nur 22 Prozent oder etwas mehr als ein Fünftel der befragten Zwölf- bis 18-Jährigen, dass die Zukunft hierzulande in drei Jahren besser sein wird als heute. Mit dem eigenen Leben ist eine knappe Mehrheit von 52 Prozent demnach aber zufrieden.

China kündigt "Antidumping"-Zölle auf Schweinefleisch aus der EU an

Im Handelskonflikt mit der Europäischen Union hat China angekündigt, ab Mittwoch "Antidumping"-Zölle auf Schweinefleisch aus der EU zu erheben. Die Zölle auf Schweinefleisch und dessen Nebenprodukte sollen für einen Zeitraum von fünf Jahren 4,9 bis 19,8 Prozent betragen, wie das Handelsministerium in Peking am Dienstag mitteilte. Grund dafür sei, dass Schweinefleischerzeugnisse aus der EU "gedumpt" worden seien, was der chinesischen Industrie "erheblichen Schaden" zugefügt habe.

US-Autobauer Ford will weniger E-Autos bauen und schreibt 19,5 Milliarden Dollar ab

Der US-Autobauer Ford hat seine Pläne für den Bau insbesondere größerer E-Autos deutlich zurückgeschraubt. Die Nachfrage nach diesen Autos sei deutlich geringer als erwartet, teilte das Unternehmen am Montag mit. Ford werde sich stattdessen auf den Bau von Hybriden und Benziner konzentrieren. Der Strategiewechsel kostet den Konzern demnach 19,5 Milliarden Dollar.

Minister Frei sieht Einigung mit SPD über Bürgergeldreform - Beschluss am Mittwoch

Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) sieht die Bedenken der Union gegen den Gesetzentwurf aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium zur Bürgergeldreform ausgeräumt. "Wir haben uns über alle offenen Punkte verständigen können", sagte Frei am Montag nach einer Sitzung des CDU-Bundesvorstands in Berlin. Er gehe davon aus, dass die Reform am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden könne.

Textgröße ändern: