Deutsche Tageszeitung - Rechtsstreit um Auftrag für neue Galileo-Satelliten geht in nächste Runde

Rechtsstreit um Auftrag für neue Galileo-Satelliten geht in nächste Runde


Rechtsstreit um Auftrag für neue Galileo-Satelliten geht in nächste Runde
Rechtsstreit um Auftrag für neue Galileo-Satelliten geht in nächste Runde / Foto: © AFP/Archiv

Das EU-Gericht muss noch einmal über die Vergabe des Auftrags für neue Galileo-Satelliten entscheiden. Auf eine Klage der deutschen Firma OHB hin verwies der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg den Fall am Donnerstag zurück an die Vorinstanz. Die EU-Kommission hatte die Aufträge für bis zu zwölf Satelliten im Wert von 1,47 Milliarden Euro 2021 an die Konkurrenten Thales Alenia Space und Airbus vergeben. (Az. C-415/23 P)

Textgröße ändern:

Galileo ist eines der zentralen EU-Projekte im Raumfahrtbereich. Seine Satelliten liefern weltweit Positionsdaten alternativ zum US-System GPS, dem russischen Glonass oder dem chinesischen Beidou. OHB hatte den Großteil der Satelliten der ersten Galileo-Generation gebaut. Bei dem neuen Auftrag ging es um sogenannte Übergangssatelliten, die den Übergang zur zweiten Generation einleiten sollten.

OHB hatte sich um den Auftrag beworben, aber nicht den Zuschlag erhalten. Gegen die Entscheidung der Kommission wandte sich die Bremer Firma an das EU-Gericht. Sie argumentierte, dass der Mitbewerber Airbus einen früheren leitenden Mitarbeiter von OHB eingestellt habe. Die sensiblen Informationen, die der Mann von OHB bekommen habe, hätten Airbus im Vergabeverfahren einen unzulässigen Vorteil verschafft.

Das Gericht wies die Klage aber im April 2023 ab. OHB wandte sich an den EuGH, der das Gerichtsurteil nun aufhob und den Fall zur neuen Verhandlung zurückverwies. Alle Bieter müssten bei der Abfassung ihrer Angebote die gleichen Chancen haben und die Angebote müssten den gleichen Bedingungen unterworfen sein, erklärte der EuGH.

Der öffentliche Auftraggeber müsse für Gleichbehandlung sorgen. Er müsse also prüfen, ob es Interessenkonflikte gebe. In dem Fall sei nicht auszuschließen, dass Airbus durch die Einstellung des früheren OHB-Mitarbeiters einen ungerechtfertigten Vorteil habe.

Das Gericht hätte prüfen müssen, ob die Kommission den Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet hat, wie der EuGH weiter ausführte. Das muss nun nachgeholt werden.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Nettogewinn von Volkswagen im zweiten Quartal um 32,9 Prozent gesunken

Volkswagen hat im zweiten Quartal einen Gewinneinbruch um etwa ein Drittel verzeichnet. Der Nettogewinn des kriselnden Autobauers sank im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 32,9 Prozent auf 1,54 Milliarden Euro, wie das Unternehmen am Freitag mitteilte. Im zweiten Quartal 2025 waren es noch 2,29 Milliarden Euro gewesen. Zu den Ursachen zählte vor allem ein drastischer Rückgang des Absatzes in China.

Verbraucherstimmung bleibt weiter verhalten

Die Konsumstimmung in Deutschland bleibt auf einem niedrigen Niveau. Der Konsumklima-Index für August sank leicht um 0,3 Zähler auf minus 29,6 Punkte, wie das Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM) am Freitag mitteilte. Der geringfügige Rückgang liege vor allem an niedrigeren Einkommenserwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie einer höheren Sparneigung.

Australien und Neuseeland kritisieren neue US-Zölle - Japan äußert "Bedauern"

Australien und Neuseeland haben scharfe Kritik an den neuen US-Zöllen gegen rund 60 Handelspartner geäußert. "Diese Zölle sind ungerechtfertigt und stehen im Widerspruch zu unserem Freihandelsabkommen", erklärte am Freitag Australiens Handelsminister Don Farrell. Die Zölle müssten "abgeschafft werden".

US-Regierung verkündet neue Zölle gegen rund 60 Handelspartner

Die US-Regierung hat neue Zölle gegen rund 60 internationale Handelspartner verkündet, darunter auch die EU. Grund für die Maßnahme sei ein unzureichendes Vorgehen der Betroffenen gegen Zwangsarbeit, erklärte das Weiße Haus. Die Aufschläge von zehn bis 12,5 Prozent sollten in der Nacht zum Freitag (0.01 Uhr Ortszeit, 6.01 Uhr MESZ) in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt lief ein bisher geltender weltweiter Sonderzoll von zehn Prozent auf US-Importe aus.

Textgröße ändern: