Deutsche Tageszeitung - EU-Generalanwältin hält Brüsseler Rekordbußgeld für Google für rechtens

EU-Generalanwältin hält Brüsseler Rekordbußgeld für Google für rechtens


EU-Generalanwältin hält Brüsseler Rekordbußgeld für Google für rechtens
EU-Generalanwältin hält Brüsseler Rekordbußgeld für Google für rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Der Internetriese Google muss voraussichtlich eine hohe Geldbuße in der EU zahlen: Die EU-Generalanwältin Juliane Kokott hält eine auf 4,124 Milliarden Euro festgesetzte Strafe gegen Google für rechtens. Der US-Konzern habe beim Android-Betriebssystem für Smartphones seine beherrschende Stellung missbraucht, erklärte sie am Donnerstag. In ihren Schlussanträgen empfahl sie dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die von Google eingereichten Rechtsmittel gegen die Buße zurückzuweisen. (C-738/22 P)

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Die EU-Kommission hatte 2018 eine damalige Redkordgeldbuße von 4,343 Milliarden Euro verhängt. Google klagte dagegen. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte die Entscheidung der Kommission in erster Instanz im September 2022 im Wesentlichen und korrigierte lediglich die Summe auf 4,124 Milliarden Euro nach unten. Google zog daraufhin vor den EuGH.

Bei den Vorwürfen geht es um drei Aspekte: Erstens mussten Smartphone-Hersteller bestimmte Apps wie der Google-eigene Browser Chrome und die Google-Suche auf allen Android-Geräten vorinstallieren, wenn Googles App-Store Play genutzt werden sollte. Zweitens bekamen die Hersteller Lizenzen für den Play Store nur, wenn sie ausschließlich mit Android ausgestattete Smartphones verkauften. Und drittens gab Google nur dann einen Teil der Werbeeinnahmen weiter, wenn Handyhersteller und Netzbetreiber sich verpflichteten, auf einem bestimmten Sortiment keine Suchmaschine der Konkurrenz vorzuinstallieren.

Die beanstandeten Praktiken änderte Google infolge der Kommissionsentscheidung. Gegen das Bußgeld wehrt sich der Konzern aber weiterhin. In ihren Schlussanträgen machte Generalanwältin Kokott dem Konzern jedoch kaum Hoffnung auf Erfolg. Sie unterstellte Google eine "Gesamtstrategie", die darauf abzielte, seine Marktstellung zu bewahren.

Im Detail wies sie etwa Googles Einwand zurück, dass hätte geprüft werden müssen, inwiefern die beanstandeten Praktiken tatsächlich geeignet waren, einen Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Google habe eine "beherrschende Stellung" gehabt und von "Netzeffekten profitiert", erklärte die Generalanwältin. Es habe daher schlicht keinen "ebenso leistungsfähigen Wettbewerber" gegeben. Ein Urteil sind diese sogenannten Schlussanträge noch nicht, die Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft daran.

Das Verfahren betrifft eine von insgesamt drei großen Rechtsstreitigkeiten zwischen der EU-Kommission und Google beziehungsweise dessen Mutterkonzern Alphabet. 2017 hatte Brüssel eine Kartellstrafe von 2,4 Milliarden Euro verhängt, bei der es um Preisvergleichsportale und deren Platzierung bei einer Suche im Internet ging. Das Bußgeld wurde 2022 erstinstanzlich und im vergangenen September endgültig bestätigt.

Google geht außerdem gegen eine Geldstrafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro vor, welche die Kommission 2019 wegen seiner marktbeherrschenden Stellung bei Online-Werbung verhängt hatte. Hier erklärte das EuG die Kommissionsentscheidung allerdings in erster Instanz für nichtig.

(V.Sørensen--DTZ)

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