Deutsche Tageszeitung - Frankreich verhängt Rekordstrafe von 40 Millionen gegen Billig-Onlinehändler Shein

Frankreich verhängt Rekordstrafe von 40 Millionen gegen Billig-Onlinehändler Shein


Frankreich verhängt Rekordstrafe von 40 Millionen gegen Billig-Onlinehändler Shein
Frankreich verhängt Rekordstrafe von 40 Millionen gegen Billig-Onlinehändler Shein / Foto: © AFP/Archiv

Frankreich hat den Billig-Onlinehändler Shein wegen betrügerischer Geschäftspraktiken mit einer Rekordstrafe in Höhe von 40 Millionen Euro belegt. Die französische Wettbewerbsbehörde DGCCRF habe in einer Untersuchung Verstöße in Bezug auf Preisnachlässe festgestellt, teilte das Wirtschaftsministerium in Paris am Donnerstag mit.

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Konkret wird Shein demnach vorgeworfen, Preise zu erhöhen, bevor eine Rabattaktion eingeführt wird. Zudem würden bei der Angabe von Referenzpreisen frühere Preisnachlässe nicht berücksichtigt. Den Verbraucher werde der teils falsche Eindruck vermittelt, bei Shein "sehr gute Angebote" zu erhalten, erklärt die französische Wettbewerbsbehörde.

Sie untersuchte nach eigenen Angaben zwischen Oktober 2022 und August 2023 die Preise von tausenden Produkten auf der Shein-Website. Dabei sei festgestellt worden, dass es bei 57 Prozent der überprüften Anzeigen "keine Preisreduktion" gab. In jedem fünften Fall sei der Rabatt niedriger ausgefallen als angekündigt. Bei elf Prozent der Angebote handelte es sich demnach sogar um Preiserhöhungen.

Shein erklärte in einer Stellungnahme gegenüber AFP, im März 2024 über die Beanstandungen der französischen Wettbewerbsbehörde in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Das Unternehmen versicherte, es habe "die erforderlichen Korrekturmaßnahmen unverzüglich umgesetzt".

Shein wurde in China gegründet und lockt mit extrem billigen Angeboten, vor allem mit Kleidung. In Brüssel laufen gegen Shein, aber auch den Internethändler Temu bereits Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen EU-Gesetze zum Verbraucherschutz und die Regeln für Online-Plattformen. Die EU-Kommission kündigte zudem eine pauschale Gebühr in Höhe von zwei Euro auf Päckchen aus Ländern außerhalb der EU an, die an private Haushalte gehen.

Brüssel hatte erst Ende Mai gewarnt, dass Shein nach Einschätzung der europäischen Verbraucherschutzbehörden in zahlreichen Fällen gegen die EU-Regeln für Online-Marktplätze verstoße. Unter anderem täusche Shein seine Kundinnen und Kunden mit falschen Rabatten und irreführenden Angaben zur Rückgabe von Produkten.

(O.Tatarinov--DTZ)

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