Deutsche Tageszeitung - Außergerichtlicher Vergleich: RBB und Gelbhaar einigen sich

Außergerichtlicher Vergleich: RBB und Gelbhaar einigen sich


Außergerichtlicher Vergleich: RBB und Gelbhaar einigen sich
Außergerichtlicher Vergleich: RBB und Gelbhaar einigen sich / Foto: © AFP/Archiv

Im Skandal um eine fehlerhafte Berichterstattung haben sich der Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar und der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) außergerichtlich geeinigt. Der RBB zahlt Gelbhaar zudem eine Geldentschädigung, wie der Sender am Donnerstag mitteilte. Über den konkreten Inhalt des Vergleichs sei jedoch Stillschweigen vereinbart worden. "Beide Parteien bezeichnen die nun abgeschlossenen Verhandlungen als respektvoll und im Ergebnis als auch für beide gelungen", erklärte der RBB weiter.

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Für Gelbhaar seien dabei nicht nur die außergerichtliche Einigung, sondern auch die Art des Umgangs mit dem Thema auf Seiten des RBB sehr wichtig gewesen. "Der RBB hat sich einsichtig gezeigt und ist in unserer Verhandlung dann auch sehr vernünftig und strukturiert mit dem Konflikt umgegangen", zitierte der Sender den Grünen-Politiker. Der RBB zeigte sich den Angaben zufolge "ebenfalls positiv darüber, dass man den Konflikt mit Stefan Gelbhaar nun abschließen konnte".

Der Bundestagsabgeordnete Gelbhaar hatte nach Berichten über Belästigungsvorwürfe auf eine Kandidatur auf der Berliner Landesliste der Partei verzichtet und wurde als Direktkandidat für den Wahlkreis Berlin-Pankow abgewählt. Allerdings waren die zentralen Vorwürfe gegen ihn offenbar erfunden. So soll eine angeblich Betroffene unter falschem Namen eine gefälschte eidesstattliche Erklärung abgegeben haben.

Gelbhaar wehrte sich juristisch dagegen. Teilweise hatte er damit Erfolg - der RBB darf einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg zufolge mehrere Behauptungen nicht mehr verbreiten. Laut RBB wurde dabei die "einstweilige Verfügung als abschließende Regelung anerkannt".

Auch einer Parteikollegin wurde Medienberichten zufolge auf Antrag Gelbhaars gerichtlich untersagt, bestimmte Aussagen aus ihrer eidesstattlichen Versicherung für den RBB zu wiederholen. Einige Frauen halten aber an ihren Vorwürfen fest.

(I.Beryonev--DTZ)

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