Deutsche Tageszeitung - DB: Urteil zu Stuttgart 21 hat "keine direkten Auswirkungen" auf die Ticketpreise

DB: Urteil zu Stuttgart 21 hat "keine direkten Auswirkungen" auf die Ticketpreise


DB: Urteil zu Stuttgart 21 hat "keine direkten Auswirkungen" auf die Ticketpreise
DB: Urteil zu Stuttgart 21 hat "keine direkten Auswirkungen" auf die Ticketpreise / Foto: © AFP

Das Urteil, nach dem die Deutsche Bahn (DB) die milliardenschweren Mehrkosten für das Projekt Stuttgart 21 allein tragen muss, hat laut Konzern "keine direkten Auswirkungen auf die Ticketpreise". Die DB habe die Kosten für die Fertigstellung des Projekts "aus kaufmännischer Vorsicht (...) als Eigenmittel in ihrer Planung abgebildet", erklärte das Unternehmen am Mittwoch. Somit habe das Urteil keine direkten Auswirkungen auf die Ticketpreise, die aktuelle Finanzlage der DB oder andere Projekte.

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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hatte in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Deutsche Bahn die Mehrkosten für Stuttgart 21 in Höhe von wahrscheinlich fast sieben Milliarden Euro allein tragen muss. Die baden-württembergische Landesregierung und weitere Partner sind demnach nicht verpflichtet, weiteres Geld für das Projekt zu geben. Das Projekt hat sich seit der Planung vor rund 30 Jahren drastisch verteuert - von drei auf insgesamt bis zu zwölf Milliarden Euro.

Die DB erklärte am Mittwoch, sie prüfe die rechtlichen Auswirkungen der Entscheidung. "Aufgrund der Entstehungsgeschichte des Projektes, den Finanzierungsverhandlungen sowie den vertraglichen Regelungen zu einer gemeinsamen Projektverantwortung" sei der Konzern "fest" davon ausgegangen, dass auch eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung bestehe.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte in seiner Begründung auf einen 2009 geschlossenen Finanzierungsvertrag zwischen der Bahn und ihren Partnern verwiesen. Darin war ein Kostendeckel von rund 4,5 Milliarden Euro vereinbart worden - für den Fall weiterer Mehrkosten wurde lediglich die Aufnahme von Gesprächen vereinbart.

(G.Khurtin--DTZ)

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