Deutsche Tageszeitung - Kampf gegen Schwarzarbeit: Strengere Regeln für Barbershops und Nagelstudios

Kampf gegen Schwarzarbeit: Strengere Regeln für Barbershops und Nagelstudios


Kampf gegen Schwarzarbeit: Strengere Regeln für Barbershops und Nagelstudios
Kampf gegen Schwarzarbeit: Strengere Regeln für Barbershops und Nagelstudios / Foto: © AFP

Die Bundesregierung will den Kampf gegen Schwarzarbeit in Deutschland verstärken. Dafür beschloss das Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der unter anderem Barbershops und Nagelstudios strengere Regeln auferlegt. Zugleich sollen Kompetenzen der Zoll-Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erweitert, die Datenanalyse verbessert sowie Prüfungen vereinfacht werden, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte.

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"Wir legen eine härtere Gangart ein, um gegen diejenigen vorzugehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit und auf dem Rücken von illegal beschäftigen Arbeitskräften bereichern", erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) begrüßte den Entwurf "als wichtigen Meilenstein zur weiteren Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung".

Mit dem Gesetz wird die Friseur- und Kosmetikbranche in den Katalog der von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen aufgenommen. Dann wären Beschäftigte in diesem Sektor verpflichtet, ihre Ausweise mit sich zu führen. Für die Arbeitgeber gilt bei Inkrafttreten die Sofortmeldepflicht bei Neuaufnahme von Beschäftigungsverhältnissen.

Klingbeil sagte am Mittwoch bei einem gemeinsamen Termin mit seiner Parteifreundin Bas, dass die Aufnahme das Gewerbes "in enger Absprache mit dem Friseurhandwerk" geschehe. Barbershops sowie Kosmetik- und insbesondere Nagelstudios gehörten zu den "neuen Brennpunkten der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung", auf die sich die FSK künftig konzentrieren soll, erklärte das Finanzministerium.

Kritik kam von Linken-Chefin Ines Schwerdtner. "Profiteure der Schwarzarbeit sind nicht die Beschäftigten, sondern die Unternehmer, die Löhne drücken und Sozialabgaben umgehen", sagte Schwerdtner dem Nachrichtenportal ZDFheute.de. "Es ist nicht Aufgabe jeder einzelnen Beschäftigten, ihre Arbeitsrechte durch Ausweiskontrollen selbst zu sichern." Sie wünsche sich klare Regeln und keinen "Generalverdacht gegen die Schwächsten".

Andere Branchen werden laut Gesetzentwurf von der Liste genommen. Das ist um einen die Forstwirtschaft, da sie "keine besondere Risikobranche mehr darstellt". Die vorliegenden Zahlen gäben dies her, sagte Klingbeil.

Zum anderen wird das Fleischerhandwerk von der Fleischindustrie abgegrenzt und damit von der Liste gestrichen - im Vergleich zur Fleischindustrie sei es nach Erkenntnis der FKS weniger anfällig für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, hieß es zur Begründung.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßte dies als "gut und richtig". Die bisherigen Regelungen "orientierten sich klar an den Bedingungen der Fleischindustrie und wurden den Lebens- und Betriebswirklichkeiten im Fleischerhandwerk nicht gerecht", erklärte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt forderte auch die Einstufung der Landwirtschaft als Risikobranche. Für diese seien die Kontrollmaschen "weiterhin zu locker", erklärte IG-Bau-Chef Robert Feiger. "Dabei sind immer wieder gerade bei der Arbeit auf den Feldern und in den Ställen illegale Machenschaften an der Tagesordnung."

Der Gesetzentwurf werde auch die Rolle der FSK als "kleine Staatsanwaltschaft" stärken, sagte Klingbeil. Sie könne dann Fälle "von Anfang bis Ende verfolgen". Überdies wird die Zoll-Einheit dem Entwurf zufolge am Polizeilichen Informationsverbund teilnehmen - das heißt laut Ministerium, dass sie nicht mehr aufwendig die Polizei etwa bei der Identifizierung von illegal Beschäftigten um Amtshilfe ersuchen muss.

Bundesarbeitsministerin Bas sagte am Mittwoch, sie sei froh, dass Klingbeil die Datenbasis dafür geschaffen habe, dass die Erkenntnisse und Ermittlungen des Zolls "auch recht schnell an die Jobcenter weitergeliefert werden", damit diese zu Unrecht gezahlte Sozialleistungen zurückfordern könnten. Sozialleistungsbetrug und auch Schwarzarbeit seien "kein Kavaliersdelikt".

Durch das Gesetz entstehen laut Entwurf "erhebliche Mehreinnahmen". So werden schon für das nächste Jahr Mehreinnahmen von mehr als 1,26 Milliarden Euro prognostiziert. Bis 2029 sollen sie auf über zwei Milliarden Euro anwachsen.

(P.Hansen--DTZ)

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