Deutsche Tageszeitung - Von Nazis enteignete Firma scheitert mit Klage auf Rückgabe von Grundstücksanteil

Von Nazis enteignete Firma scheitert mit Klage auf Rückgabe von Grundstücksanteil


Von Nazis enteignete Firma scheitert mit Klage auf Rückgabe von Grundstücksanteil
Von Nazis enteignete Firma scheitert mit Klage auf Rückgabe von Grundstücksanteil / Foto: © AFP/Archiv

In einem Rechtsstreit um die Rückgabe von Anteilen an einem Grundstück ist ein von den Nationalsozialisten als jüdisch eingestuftes und enteignetes Unternehmen vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Die von der Firma eingelegte Revision hatte keinen Erfolg, wie das Gericht am Mittwoch entschied. Es bestätigte damit ein Verwaltungsgerichtsurteil der Vorinstanz, wonach das Unternehmen keinen Anspruch auf Rückübertragung der Anteile oder Beteiligung an damit erzielten Erlösen hat. (Az. BVerwG 8 C 5.24)

Textgröße ändern:

Hintergrund ist ein besitz- und entschädigungsrechtlich komplizierter Fall. Das klagende Unternehmen wurde von den Nationalsozialisten laut Gericht als jüdisch eingestuft und musste daher 1938 sein Bankgeschäft in Berlin verkaufen. Zum Betriebsvermögen des Bankgeschäfts gehörte eine Beteiligung an einer Aktiengesellschaft, die das Grundstück in Ostberlin besaß. 1949 wurde dieses in der neu gegründeten DDR in Volkseigentum überführt und 1992 von einem Privatinvestor gekauft.

Eine Rückgabe oder Entschädigung kommt laut Bundesverwaltungsgericht aber nicht in Frage, weil dem klagenden Unternehmen seinerzeit nicht das Grundstück selbst entzogen wurde, sondern die Beteiligung an einer anderen Firma, in deren Besitz sich die fragliche Fläche wiederum befand. Auch andere Vorschriften des Vermögensgesetzes, das Ansprüche auf Restitution von NS-Raubvermögen regelt, greifen hier demnach nicht.

Rückgabe- und Entschädigungsansprüche stehen der Entscheidung zufolge ohnehin nur den Anteilseignern einer Firma zu, nicht dem geschädigten Unternehmen als Rechtssubjekt selbst. Das gelte auch dann, wenn es wie in diesem Fall um einen Restitutionsanspruch nach Zwangsenteignung von Anteilen an Tochterunternehmen gehe, erklärte das oberste deutsche Verwaltungsgericht. Die Klage des Unternehmen habe damit keinen Erfolg.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X

Ungeachtet von Warnungen aus dem Weißen Haus hat die EU-Kommission gegen die Onlineplattform X eine Geldbuße von 120 Millionen Euro verhängt. Die Brüsseler Behörde begründete dies am Freitag mit mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten auf der Plattform von Tech-Milliardär Elon Musk. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump warf der EU "Zensur" vor.

USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden

Unter US-Präsident Donald Trump eingesetzte Experten haben für eine Kehrtwende bei Impfungen von Säuglingen plädiert. Die Impfkommission empfahl am Freitag, Neugeborene in den USA nicht mehr grundsätzlich gegen Hepatitis B zu immunisieren. Dabei handelt es sich um eine Leberentzündung, die im schlimmsten Fall bei Kindern zum Tod führen kann. Kinderarzt-Vertreter kritisierten die neue Vorgabe als "unverantwortlich".

Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich

Die Fluggesellschaft Eurowings hat bei der Flugbuchung einem Gerichtsurteil zufolge Verbraucherinnen und Verbraucher mit Angaben über den CO2-Ausgleich von Flugreisen in die Irre geführt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte der Airline, bei Online-Ticketkäufen auf bestimmte Art und Weise mit der Kompensation von CO2-Emissionen zu werben, wie das Gericht am Freitag erklärte. Damit gab es der Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. (Az. I-20 U 38/25)

Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert

Beim seit Jahren umstrittenen Thema Rundfunkbeitrag gibt es Medienberichten zufolge eine überraschende Entwicklung. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) reduzierte ihre Beitragsempfehlung, wie die Branchendienst Medieninsider und DWDL am Freitag berichteten. Demnach empfiehlt die KEF eine Erhöhung um 28 Cent auf 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 - statt der ursprünglich empfohlenen 18,94 Euro.

Textgröße ändern: