Deutsche Tageszeitung - EuGH zu Flugreise: Entlaufener Hund gilt wie verlorenes Reisegepäck

EuGH zu Flugreise: Entlaufener Hund gilt wie verlorenes Reisegepäck


EuGH zu Flugreise: Entlaufener Hund gilt wie verlorenes Reisegepäck
EuGH zu Flugreise: Entlaufener Hund gilt wie verlorenes Reisegepäck / Foto: © AFP

Für den Transport von Haustieren im Frachtraum eines Flugzeugs gelten prinzipiell dieselben Regeln wie für Reisegepäck. Dementsprechend richtet sich der Schadenersatz für den Verlust eines Tieres während des Transports "nach der für Reisegepäck vorgesehenen Haftungsregelung", wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag urteilte. Im vorliegenden Fall ging es um eine Hündin, die vor dem Verladen ins Flugzeug in Buenos Aires entlaufen war und nicht wieder eingefangen werden konnte.

Textgröße ändern:

Eine Reisende wollte den Angaben des Gerichts zufolge im Oktober 2019 zusammen mit ihrer Mutter und ihrer Hündin von Argentinien nach Barcelona in Spanien fliegen. Wegen des verlorenen Haustiers forderte sie von der Fluggesellschaft Iberia als immateriellen Schadenersatz einen Betrag von 5000 Euro. Iberia erkannte die Haftung und das Recht auf Entschädigung an, allerdings nur bis zum Höchstbetrag für aufgegebenes Reisegepäck.

Das mit dem Fall befasste spanische Gericht wandte sich an den EuGH mit der Frage, ob Haustiere vom Begriff "Reisegepäck" ausgenommen seien. Die EU-Richter verneinten dies: Es gebe nur die Kategorien "Güter", "Personen" und "Reisegepäck" und Haustiere fielen in letztere. "Der Umstand, dass der Schutz des Wohlergehens von Tieren eine von der Union anerkannte, dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung darstellt, schließt nicht aus, dass Tiere als 'Reisegepäck' befördert werden können", präzisierte der EuGH.

Im vorliegenden Fall hätte die Reisende bei der Buchung des Transports des Tieres in Absprache mit der Airline und gegen Preisaufschlag das Interesse an der "betragsmäßigen" Ablieferung am Bestimmungsort angeben können. "Bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung ist Ersatz dann nicht bis zum pauschalen Höchstbetrag, sondern bis zur Höhe des angegebenen Betrags zu leisten", erklärte das Gericht. Die Hundehalterin hatte dies jedoch nicht getan.

(M.Dylatov--DTZ)

Empfohlen

Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X

Ungeachtet von Warnungen aus dem Weißen Haus hat die EU-Kommission gegen die Onlineplattform X eine Geldbuße von 120 Millionen Euro verhängt. Die Brüsseler Behörde begründete dies am Freitag mit mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten auf der Plattform von Tech-Milliardär Elon Musk. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump warf der EU "Zensur" vor.

USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden

Unter US-Präsident Donald Trump eingesetzte Experten haben für eine Kehrtwende bei Impfungen von Säuglingen plädiert. Die Impfkommission empfahl am Freitag, Neugeborene in den USA nicht mehr grundsätzlich gegen Hepatitis B zu immunisieren. Dabei handelt es sich um eine Leberentzündung, die im schlimmsten Fall bei Kindern zum Tod führen kann. Kinderarzt-Vertreter kritisierten die neue Vorgabe als "unverantwortlich".

Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich

Die Fluggesellschaft Eurowings hat bei der Flugbuchung einem Gerichtsurteil zufolge Verbraucherinnen und Verbraucher mit Angaben über den CO2-Ausgleich von Flugreisen in die Irre geführt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte der Airline, bei Online-Ticketkäufen auf bestimmte Art und Weise mit der Kompensation von CO2-Emissionen zu werben, wie das Gericht am Freitag erklärte. Damit gab es der Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. (Az. I-20 U 38/25)

Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert

Beim seit Jahren umstrittenen Thema Rundfunkbeitrag gibt es Medienberichten zufolge eine überraschende Entwicklung. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) reduzierte ihre Beitragsempfehlung, wie die Branchendienst Medieninsider und DWDL am Freitag berichteten. Demnach empfiehlt die KEF eine Erhöhung um 28 Cent auf 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 - statt der ursprünglich empfohlenen 18,94 Euro.

Textgröße ändern: