Deutsche Tageszeitung - Kabinett beschließt höheren Mindestlohn - Klüssendorf: Weitere Steigerung nötig

Kabinett beschließt höheren Mindestlohn - Klüssendorf: Weitere Steigerung nötig


Kabinett beschließt höheren Mindestlohn - Klüssendorf: Weitere Steigerung nötig
Kabinett beschließt höheren Mindestlohn - Klüssendorf: Weitere Steigerung nötig / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundeskabinett bringt am Mittwoch die kräftigste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns seit seiner Einführung vor zehn Jahren auf den Weg. Der Verordnungsentwurf aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass der Mindestlohn in zwei Schritten um insgesamt 13,9 Prozent angehoben wird: zum Jahreswechsel zunächst von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro - und zum 1. Januar 2027 weiter auf 14,60 Euro.

Textgröße ändern:

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf sprach von einer "deutlichen Erhöhung", die "trotz der immer gleichen Widerstände" durchgesetzt worden sei. Den Erfolg reklamierte er auch für die eigene Partei: "Das ist klar auf den gemeinsamen Druck von Gewerkschaften und Sozialdemokratie zurückzuführen", sagte Klüssendorf der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.

Die SPD erwarte weitere Steigerungen in Zukunft, machte der Generalsekretär klar. "Beim sozialpartnerschaftlich verhandelten Mindestlohn geht es immer um eine Lohnuntergrenze", sagte Klüssendorf. "Wir hören nicht auf, für bessere Löhne zu kämpfen."

Dafür brauche es auch "dringend mehr Tarifbindung in Deutschland - gerade in diesen herausfordernden Zeiten", sagte Klüssendorf zu AFP. "Mit dem Bundestariftreuegesetz werden wir den Missstand sinkender Tarifbindung angehen."

Dem Bundesarbeitsministerium zufolge sollen von der Anhebung rund sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Die unabhängige Mindestlohnkommission hatte diese Anhebung im Juni empfohlen.

Die Kommission besteht aus je drei von den Arbeitgebern und den Gewerkschaften entsandten Vertreterinnen und Vertretern, einer Vorsitzenden und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft. Gesetzlich geregelt ist, dass die Kommission alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns vorlegt, den die Bundesregierung dann durch eine Rechtsverordnung verbindlich machen kann - aber nicht muss.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

Münchener Gericht weist Verbraucherklage wegen Werbung bei Amazon Prime ab

Eine Verbraucherklage gegen den US-Konzern Amazon wegen Werbung in dessen Streaming-Angebot Prime Video ist abgewiesen worden, die Verbraucherschützer dahinter wollen aber in Revision gehen. Die Einführung der Werbeunterbrechungen sei den Vertragsbedingungen zufolge zulässig gewesen, erklärte das Bayerische Oberste Landesgericht am Freitag. Die Verbraucherzentrale Sachsen will nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Italo-Markteintritt: Deutsche Bahn bekommt mehr Konkurrenz im Fernverkehr

Die Deutsche Bahn bekommt voraussichtlich auch im Fernverkehr in Deutschland künftig mehr Konkurrenz. Die Bundesnetzagentur machte am Freitag den Weg frei für den Markteintritt des italienischen Bahnunternehmens Italo. Für den Netzfahrplan ab 2028 muss die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB Infrago, demnach auf wichtigen Fernverkehrsstrecken Platz für Konkurrenten machen. Auch andere Unternehmen wie Flixtrain könnten davon profitieren.

Polens konservativer Präsident stoppt Einführung eingetragener Lebenspartnerschaften

Der polnische Präsident Karol Nawrocki hat mit seinem Veto einen Gesetzentwurf der Regierung zur Einführung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gestoppt, von der auch gleichgeschlechtliche Paare profitiert hätten. Als Hüter der Verfassung könne er "keine Lösung akzeptieren, die zum Verlust des Sonderstatus der Ehe führen würde, die als Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann definiert ist", erklärte der rechtskonservative Nawrocki am Freitag im Onlinedienst X.

Leihmutter-Baby: Chef von CDU Mecklenburg-Vorpommern fordert Rücktritt von Spahn

Der Chef des CDU-Landesverbands von Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, fordert den Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) angesichts dessen Entscheidung für eine Leihmutter. "Jens Spahn ist als Vorsitzender der Unionsfraktion nicht mehr tragbar und muss zurücktreten", sagte Peters am Freitag der "Bild"-Zeitung. Spahn habe als Fraktionschef "eine besondere Vorbildfunktion innerhalb der Union".

Textgröße ändern: