Deutsche Tageszeitung - Bundesarbeitsgericht erleichtert Kündigungen bei kurzen Arbeitsverhältnissen

Bundesarbeitsgericht erleichtert Kündigungen bei kurzen Arbeitsverhältnissen


Bundesarbeitsgericht erleichtert Kündigungen bei kurzen Arbeitsverhältnissen
Bundesarbeitsgericht erleichtert Kündigungen bei kurzen Arbeitsverhältnissen / Foto: © AFP/Archiv

Für die Dauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es keine feste Regel. Was angemessen ist, hängt vielmehr vom Einzelfall ab, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt entschied. Eine Begründung der Kündigung ist demnach generell erst nach sechs Monaten notwendig. (Az. 2 AZR 160/24)

Textgröße ändern:

Die Klägerin war in Berlin für ein konkretes Projekt als Kundenberaterin beschäftigt. Ihr Arbeitsvertrag war auf ein Jahr befristet, die Probezeit sollte vier Monate betragen. Die Arbeitgeberin kündigte nach dreieinhalb Monaten mit einer Frist von drei Wochen.

Laut Gesetz muss die Dauer der Probezeit der Vertragslaufzeit angemessen sein. Mit ihrer Klage machte die Arbeitnehmerin geltend, die viermonatige Probezeit sei bei einer Vertragslaufzeit von nur einem Jahr unangemessen lang. Die Vertragsklausel sei daher unwirksam und eine Probezeitkündigung nicht mehr zulässig gewesen.

In der Vorinstanz war das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dem gefolgt und hatte "ein Quorum von 25 Prozent" für angemessen gehalten, hier also drei Monate. Wie nun das BAG entschied, gibt es aber "keinen Regelwert". Vielmehr hänge die angemessene Dauer der Probezeit vom Einzelfall hab. Hier habe die Arbeitgeberin einen detaillierten Einarbeitungsplan über 16 Wochen vorgelegt. Von daher sei es verhältnismäßig gewesen, die Probezeit etwas länger anzusetzen.

Laut Kündigungsschutzgesetz besteht eine sogenannte Wartezeit von sechs Monaten, bis die Schutzwirkungen dieses Gesetzes gelten. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen schöpft die Probezeit diese Wartezeit in der Regel aus.

In dem nun entschiedenen Fall wiesen die Erfurter Richter darauf hin, dass sich mit einer verkürzten Probezeit nicht automatisch auch die Wartezeit verkürzt. Das bedeutet, dass eine Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate generell keiner Begründung und sozialen Rechtfertigung bedarf, auch wenn die Probezeit gegebenenfalls schon vorbei ist. Nur die Kündigungsfrist ist dann gegebenenfalls länger.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Isar Aerospace: Erfolgreicher Start von Trägerrakete "nur ein erster Schritt"

Der erfolgreiche Flug der Trägerrakete Spectrum in die Erdumlaufbahn war nach den Worten des Chefs des bayerischen Startups Isar Aerospace, Daniel Metzler, nur "ein erster Schritt". "Das Ziel war nicht, nur eine Rakete zu starten, sondern viele Raketen zu starten", sagte Metzler am Sonntag bei einer Online-Pressekonferenz. Ein weiterer Startplatz in Kanada sei bereits im Bau, neben dem norwegischen Weltraumbahnhof Andöya, von dem aus Spectrum am Samstag als erste privat entwickelte Rakete vom europäischen Kontinent aus geflogen war. Das Unternehmen sei darüber hinaus mit mehr als zwei Dutzend Ländern im Gespräch, sagte Metzler weiter.

Wirtschaftsweise: AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt würde Fachkräfte abschrecken 

Sollte die AfD nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt an die Regierung kommen, könnte dies nach den Worten der Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, dringend benötigte Fachkräfte abschrecken und somit schwere wirtschaftliche Folgen haben. "Angesichts des Wahlprogramms ist zu erwarten, dass bei einer Regierungsübernahme der AfD das Bundesland als Standort für Fachkräfte und Unternehmen deutlich an Attraktivität verlieren würde", sagte Schnitzer dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Sonntag).

Bis September rund 52.500 Anträge für E-Auto-Prämie bewilligt

Mehr als drei Monate nach dem Start der neuen Kaufprämie für E-Autos hat das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) knapp 52.500 Anträge für die staatliche Förderung für ein Elektroauto bewilligt. Bis zum 1.September seien 52.473 Bewilligungen erteilt worden, teilte das Bafa am Samstag mit. Die Höhe der ausgezahlten Fördermittel betrug 230 Millionen Euro.

Panamakanalbehörde reduziert wegen El Niño Anzahl der täglich erlaubten Schiffe

Wegen des Klimaphänomens El Niño hat am Freitag die Reduzierung des Schiffsverkehrs im Panamakanal begonnen. Die Zahl der Schiffe, welche die Wasserstraße zwischen dem Atlantik und dem Pazifik durchqueren dürfen, wird bis Mitte September schrittweise von 36 auf 32 pro Tag gesenkt, wie die Panamakanalbehörde mitteilte. Als Grund für die Entscheidung nannte die Behörde die niedrigen Wasserstände in den beiden künstlichen Seen, aus denen der Kanal gespeist wird.

Textgröße ändern: