Deutsche Tageszeitung - Voyeuristische Handyaufnahmen: Hubig plant Verbot bis Sommer

Voyeuristische Handyaufnahmen: Hubig plant Verbot bis Sommer


Voyeuristische Handyaufnahmen: Hubig plant Verbot bis Sommer
Voyeuristische Handyaufnahmen: Hubig plant Verbot bis Sommer / Foto: © AFP/Archiv

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will möglichst bis zum nächsten Sommer ein gesetzliches Verbot voyeuristischer Handyaufnahmen auf den Weg bringen. Ein Vorschlag werde voraussichtlich Anfang kommenden Jahres auf dem Tisch liegen, sagte Hubig am Freitag im Deutschlandfunk. Es gehe darum, "dass wir Frauen vor Gewalt schützen wollen, dass sie sich frei bewegen können".

Textgröße ändern:

Das Verbot voyeuristischer Aufnahmen ist am Freitag auch Thema bei der Herbsttagung der Justizminister der Länder in Leipzig, an der Hubig teilnimmt. Nordrhein-Westfalen wollte gemeinsam mit Hamburg bei dem Treffen einen entsprechenden Antrag stellen, um Schutzlücken im Strafgesetzbuch zu schließen und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu stärken.

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Ministerin dafür sorgen, dass solche heimlich erstellten Aufnahmen künftig strafrechtlich geahndet werden können. "Wir sehen einfach, dass die sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum zunimmt und auch für viele Frauen, auch zum Teil auch Männer, ein echtes Problem geworden ist", sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk.

Es gehe um Fälle wie "jemanden zu bedrängen, Körperteile abzulichten, dauerhaft zu filmen und sich hinterher gegebenenfalls sexuell daran zu erregen". "Wir tüffteln an dieser Norm, weil es ist nicht einfach, soziales Verhalten von wirklich strafwürdigem Verhalten abzugrenzen", sagte Hubig. Wenn es gut laufe, könne das Gesetz "vor der Sommerpause nächstes Jahr" wirksam werden.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), der sich ebenfalls für eine Strafrechtsverschärfung einsetzt, sagte mit Blick auf mögliche Beweisprobleme im WDR, diese gebe es "in vielen Fällen, bei Kinderpornografie, bei Internetbetrug" und anderem. "Das allein darf uns nicht abhalten, solch ein Verhalten, das die Würde, die Scham und die Freiheit der Frauen verletzt, unter Strafe zu stellen."

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X

Ungeachtet von Warnungen aus dem Weißen Haus hat die EU-Kommission gegen die Onlineplattform X eine Geldbuße von 120 Millionen Euro verhängt. Die Brüsseler Behörde begründete dies am Freitag mit mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten auf der Plattform von Tech-Milliardär Elon Musk. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump warf der EU "Zensur" vor.

USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden

Unter US-Präsident Donald Trump eingesetzte Experten haben für eine Kehrtwende bei Impfungen von Säuglingen plädiert. Die Impfkommission empfahl am Freitag, Neugeborene in den USA nicht mehr grundsätzlich gegen Hepatitis B zu immunisieren. Dabei handelt es sich um eine Leberentzündung, die im schlimmsten Fall bei Kindern zum Tod führen kann. Kinderarzt-Vertreter kritisierten die neue Vorgabe als "unverantwortlich".

Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich

Die Fluggesellschaft Eurowings hat bei der Flugbuchung einem Gerichtsurteil zufolge Verbraucherinnen und Verbraucher mit Angaben über den CO2-Ausgleich von Flugreisen in die Irre geführt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte der Airline, bei Online-Ticketkäufen auf bestimmte Art und Weise mit der Kompensation von CO2-Emissionen zu werben, wie das Gericht am Freitag erklärte. Damit gab es der Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. (Az. I-20 U 38/25)

Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert

Beim seit Jahren umstrittenen Thema Rundfunkbeitrag gibt es Medienberichten zufolge eine überraschende Entwicklung. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) reduzierte ihre Beitragsempfehlung, wie die Branchendienst Medieninsider und DWDL am Freitag berichteten. Demnach empfiehlt die KEF eine Erhöhung um 28 Cent auf 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 - statt der ursprünglich empfohlenen 18,94 Euro.

Textgröße ändern: