Deutsche Tageszeitung - Nicht individuell genug: James-Bond-Figur Miss Moneypenny bekommt keinen Schutz

Nicht individuell genug: James-Bond-Figur Miss Moneypenny bekommt keinen Schutz


Nicht individuell genug: James-Bond-Figur Miss Moneypenny bekommt keinen Schutz
Nicht individuell genug: James-Bond-Figur Miss Moneypenny bekommt keinen Schutz / Foto: © AFP/Archiv

Miss Moneypenny ist nicht individuell genug: Der Name der fiktiven Sekretärin aus dem James-Bond-Universum bekommt keinen Werktitelschutz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Eine norddeutsche Firma darf mit "Moneypenny" und "My Moneypenny" also weiter für Dienstleistungen wie Assistenz oder Buchhaltung werben. (Az. I ZR 219/24)

Textgröße ändern:

In den Bond-Filmen ist Miss Moneypenny die Sekretärin von Bonds Vorgesetztem M. Eine US-Firma, welche die Rechte an den Filmen verwaltete, klagte gegen die Nutzung durch das deutsche Unternehmen. Inzwischen liegen Vertriebsrechte und künstlerische Leitung von James Bond beim Onlinegroßhändler Amazon.

Die Klage hatte schon vor dem Oberlandesgericht Hamburg keinen Erfolg. Nun bestätigte der BGH das Hamburger Urteil. Um eine Filmfigur schützen zu lassen, muss diese eine gewisse Selbstständigkeit gegenüber dem Werk haben, wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch ausführte.

So könne sie beispielsweise ein charakteristisches Aussehen oder Eigenschaften haben oder typische Verhaltensweisen zeigen. Die Sekretärin Miss Moneypenny habe aber keinen ausreichend individualisierten Charakter mit unverwechselbarer Persönlichkeit, erklärte der BGH.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Weiteres Plus bei den Aufträgen für die Industrie im Oktober

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe hat sich im Oktober erneut verbessert. Das Ordervolumen stieg im Vergleich zum Vormonat um 1,5 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte. Für September war nach zuvor vier Rückgängen bereits ein Plus verzeichnet worden, das die Statistiker nun noch von 1,1 auf 2,0 Prozent nach oben korrigierten.

Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn unverändert bei 16 Prozent

Rund 6,3 Millionen Menschen in Deutschland zählten im April 2025 zum Niedriglohnsektor. Damit blieb der Anteil der Menschen mit Niedriglöhnen an allen Beschäftigungsverhältnissen wie bereits im Vorjahr bei 16 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte. Die Schwelle, ab der die Bezahlung als Niedriglohn zählt, stieg demnach von 13,79 Euro pro Stunde im Jahr 2024 auf nun 14,32 Euro.

US-"Kriegsminister": Kritik an Hegseth wird lauter

US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sieht sich zunehmend scharfem Gegenwind ausgesetzt. Kongressabgeordnete der Republikaner und der Demokraten äußerten sich am Donnerstag in Washington entsetzt über die Tötung von zwei mutmaßlichen Drogenschmugglern, die einen von Hegseth angeordneten Angriff auf ihr Boot überlebt hatten. Eine Pentagon-Untersuchung ergab zudem, dass der Ressortchef mit der Weitergabe von Militärgeheimnissen im Chatdienst Signal Risiken für Soldaten in Kauf genommen habe.

Tarifeinigung für deutsche Seeschifffahrt: Heuern für Seeleute steigen

Mehrere tausend Seeleute erhalten ab dem 1. Januar 2026 höhere Heuern. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der Verband Deutscher Reeder (VDR) einigten sich am Donnerstag in der zweiten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss, wie Verdi mitteilte. Vereinbart wurde demnach ein Anstieg der Heuern um 3,0 Prozent ab dem 1. Januar und um weitere 2,8 Prozent ab Anfang 2027. Der neue Heuertarifvertrag für die deutsche Seeschifffahrt (HTV-See) hat demnach eine Laufzeit von 30 Monaten.

Textgröße ändern: