Deutsche Tageszeitung - Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin

Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin


Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin / Foto: © AFP/Archiv

In einem Rechtsstreit mit ihrem Sohn über die Verwaltung von Immobilien hat eine Witwe aus Hessen vor Gericht Erfolg gehabt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gab einer Beschwerde der Frau nach Angaben vom Freitag statt. Es gibt demnach keinen Grund, sie als Testamentsvollstreckerin zu entlassen.

Textgröße ändern:

Die Eheleute setzten zu Lebzeiten des Manns ein sogenanntes Württemberger Testament auf. Die drei gemeinsamen Kinder wurden darin als Erben benannt. Die überlebende Ehefrau sollte aber ihr Leben lang den Nießbrauch an dem Erbe haben, also die Immobilien nutzen und die Einnahmen behalten. Außerdem wurde sie als Testamentsvollstreckerin eingesetzt.

Nach dem Tod des Vaters beantragte der Sohn, dass seine Mutter als Testamentsvollstreckerin entlassen werden solle. Er begründete das damit, dass sie ihre Pflichten bei der Verwaltung der Immobilien verletzt habe. Das Amtsgericht Königstein als Nachlassgericht entließ die Witwe im Juli aus dem Amt.

Das durfte es aber nicht, wie das Oberlandesgericht in dem nun veröffentlichten Beschluss von Ende November entschied. Eine Entlassung komme in einem solchen Fall nur bei groben Pflichtverletzungen in Betracht. Das sei aber nicht der Fall. Die Frau sei auch nicht unfähig zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Mögliche Mängel bei der Erwirtschaftung von Erträgen aus den Immobilien spielen demnach hier keine Rolle - denn das Geld solle ja ohnehin der Witwe und nicht den Kindern zufließen.

Bei Entscheidungen über die Substanz und den Erhalt des Immobilienvermögens habe sie als Testamentsvollstreckerin einen breiten Spielraum, führte das Gericht aus. Es berücksichtigte bei seiner Entscheidung auch, dass die Eheleute ausdrücklich wollten, dass die Frau nach dem Tod ihres Ehemanns eine Doppelstellung als Nießbrauchnehmerin und Testamentsvollstreckerin haben sollte. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.

(L.Barsayjeva--DTZ)

Empfohlen

Industrie mit leichtem Plus beim Auftragseingang - Autobranche legt zu

Die Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe haben im Februar etwas mehr Aufträge erhalten. Der Auftragseingang stieg im Vergleich zum Januar saison- und kalenderbereinigt um 0,9 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte. Im Januar hatten die Unternehmen noch ein Minus von 11,1 Prozent bei den Aufträgen verzeichnet. Die "positive Entwicklung" im Februar führte das Bundesamt vor allem auf einen Anstieg von 3,8 Prozent in der Automobilindustrie zurück.

Airline-Verband: Erholung der Treibstoffversorgung und -preise wird Monate dauern

Der internationale Airline-Verband Iata geht davon aus, dass sich die Versorgungslage mit Flugzeugtreibstoff infolge der Waffenruhe in Nahost nur langsam entspannen wird. Es sei schwer zu sagen, wie lange es dauern werde, bis sich die Treibstoffversorgung wieder normalisiere, sagte Iata-Chef Willie Walsh am Mittwoch in Singapur. Aber schnell werde es nicht gehen: "Angesichts der Beeinträchtigungen der Raffineriekapazitäten im Nahen Osten wird es noch Monate dauern, bis die Versorgung wieder das erforderliche Niveau erreicht."

Fahrgastaufkommen in Bussen und Bahnen 2025 stabil

Die Zahl der Fahrgäste in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in Deutschland ist im vergangenen Jahr nicht wesentlich angestiegen. Die Zahl der beförderten Fahrgäste lag bei 11,5 Milliarden, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte. Im Vorjahr waren es 11,4 Milliarden.

Erleicherung an den Märkten nach Waffenruhe-Einigung von USA und Iran

Nach der verkündeten Einigung auf eine Waffenruhe im Iran-Krieg herrscht Erleicherung an den Aktien- und Rohstoffmärkten. Die Ölpreise rauschten am Mittwoch nach unten, während weltweit die Aktienkurse stiegen. Der Dax legte zum Handelsbeginn kurzzeitig um fast fünf Prozent auf über 24.000 Punkte zu und pendelte sich anschließend knapp darunter ein. Der Ölpreis sackte im zweistelligen Prozentbereich ab.

Textgröße ändern: