Deutsche Tageszeitung - Bericht: Bund plant "Turbo-Baurecht" für einzelne Verkehrsprojekte

Bericht: Bund plant "Turbo-Baurecht" für einzelne Verkehrsprojekte


Bericht: Bund plant "Turbo-Baurecht" für einzelne Verkehrsprojekte
Bericht: Bund plant "Turbo-Baurecht" für einzelne Verkehrsprojekte / Foto: ©

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) plant laut einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" ein "Turbo-Baurecht" für einzelne Verkehrsprojekte. Sie sollen nicht mehr durch langwierige Planfeststellungsverfahren von Behörden genehmigt werden, sondern durch ein Gesetz des Bundestags. Eine entsprechende Reform habe Scheuers Staatssekretär Enak Ferlemann auf einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein in Berlin angekündigt, berichtete die Zeitung am Donnerstag. "Wir wollen damit im Dezember ins Bundeskabinett", zitierte die Zeitung Ferlemann. Ihm zufolge unterstützt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Pläne.

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Testen will der Bund das Bauen per Gesetz zunächst an sechs Ausbauprojekten – fünf auf dem Wasser und einem auf der Schiene. So sollen laut Ferlemann die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals und die Erweiterung des Wesel-Datteln-Kanals ebenso vom Bundestag genehmigt werden wie die Vertiefung von Unter- und Außenweser, Mittelrhein und Untermain, wie die "NOZ" berichtete. Zudem solle der zweigleisige Ausbau der Marschbahnstrecke vor und auf der Insel Sylt gesetzlich beschlossen werden.

Die Planung per Gesetz könnte für mehr Tempo sorgen, weil keine langen und oft mehrstufigen Klageverfahren gegen eine Baugenehmigung mehr möglich wären. Einziger Weg zur Verhinderung eines Projekts wäre dann eine Klage gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht, berichtete die Zeitung. Eine solche Klage können demnach nur die Bundes- oder eine Landesregierung oder ein Viertel der Abgeordneten beantragen, nicht Bürger oder Verbände.

Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) begrüßte die Ankündigung eines Baugesetzes für die Marschbahn nach Sylt, wie die "NOZ" berichtete. Der Minister gab aber zu bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht eine generelle Planung per Gesetz für grundgesetzwidrig erklärt hat, weil so Zuständigkeiten von Legislative und Exekutive unzulässig vermischt würden. Auch Ferlemann räumte ein, dass nicht jede Baumaßnahme per Gesetz genehmigt werden könne. "Aber für einige Projekte würde es gehen", zitierte ihn die Zeitung.

(M.Dorokhin--DTZ)

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