Deutsche Tageszeitung - Le Pen rechtskräftig wegen Verleumdung einer Flüchtlings-Organisation verurteilt

Le Pen rechtskräftig wegen Verleumdung einer Flüchtlings-Organisation verurteilt


Le Pen rechtskräftig wegen Verleumdung einer Flüchtlings-Organisation verurteilt
Le Pen rechtskräftig wegen Verleumdung einer Flüchtlings-Organisation verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist wegen Verleumdung einer Hilfsorganisation für Migranten rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Das Höchste Berufungsgericht wies am Dienstag in Paris ihren Antrag auf ein neues Verfahren ab und bekräftigte die Verurteilung zu einer Geldstrafe auf Bewährung in Höhe von 500 Euro. Le Pen hatte einer Flüchtlings-Organisation vorgeworfen, sich zur Komplizin von Schleusern zu machen.

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"Die Äußerungen von Frau Le Pen, die die Arbeit der Cimade mit den Machenschaften von Schleusern gleichsetzten, waren inakzeptabel", sagte der Anwalt der Organisation Patrice Spinosi der Nachrichtenagentur AFP. Le Pen hatte der Organisation in einem TV-Interview 2022 vorgeworfen, "die illegale Einwanderung von den Komoren nach Mayotte zu organisieren". Sie rief dazu auf, Hilfsorganisationen die Subventionen zu kürzen.

Die französische Insel im Indischen Ozean gehört geographisch zur Inselgruppe der Komoren. Von dort reisen zahlreiche Menschen auf Fischerbooten nach Mayotte und schlagen sich dort ohne Aufenthaltsgenehmigung durch, in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft.

Die Fraktionschefin der Partei Rassemblement National (RN) wollte 2027 zum vierten Mal bei der Präsidentschaftswahl antreten. Dies ist jedoch nur möglich, falls ein Berufungsgericht sie in einem Verfahren zur Veruntreuung von EU-Geldern freispricht. In erster Instanz war sie zu vier Jahren Haft verurteilt und mit einem Kandidaturverbot belegt worden. Falls das Berufungsgericht im Februar 2026 das Urteil bestätigt, soll der 30 Jahre alte Parteichef Jordan Bardella bei der Präsidentschaftswahl antreten.

(I.Beryonev--DTZ)

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