Deutsche Tageszeitung - Zugriff aufs Depot im Ernstfall: Selbst erstellte Vollmacht reicht häufig nicht

Zugriff aufs Depot im Ernstfall: Selbst erstellte Vollmacht reicht häufig nicht


Zugriff aufs Depot im Ernstfall: Selbst erstellte Vollmacht reicht häufig nicht
Zugriff aufs Depot im Ernstfall: Selbst erstellte Vollmacht reicht häufig nicht / Foto: © AFP/Archiv

Um im Ernstfall auf ein Wertpapierdepot zugreifen zu können, benötigen Angehörige die Erteilung einer Vollmacht - doch dies ist nach Angaben des Verbraucherportals Finanztip häufig komplizierter als gedacht. So werde bei lediglich zehn von 19 untersuchten Anbietern eine selbst erstellte Vorsorgevollmacht überhaupt akzeptiert, erklärte Finanztip am Mittwoch. Zudem ist die Einrichtung einer Depotvollmacht demnach häufig erschwert - bei einigen Brokern ist sie gar nicht vorgesehen.

Textgröße ändern:

"Wenn ein Depotinhaber ins Koma fällt oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, selbst auf sein Depot zuzugreifen und Geld benötigt wird, ist eine Depotvollmacht wichtig", erläuterte Finanztip-Experte Timo Halbe. "Denn mit ihr hat der Bevollmächtigte jederzeit das Recht, Geschäfte für den Vollmachtgeber zu tätigen."

Auch Ehepartner benötigen bei Einzeldepots eine Vollmacht, wie Finanztip ausführte. "Durch die Heirat haben Eheleute keine gesetzliche Vertretungsmacht, um für den anderen zu handeln", erklärte das Portal. Eine Depotvollmacht zu bekommen, sei in der Praxis aber "nicht immer einfach - gerade bei den beliebten Neobrokern", gab Halbe zu bedenken.

Grundsätzlich empfiehlt Finanztip, einer vertrauten Person eine Depotvollmacht - sofern angeboten - über das Formular der Bank zu erteilen. "So ist am zuverlässigsten sichergestellt, dass die Vollmacht im Notfall auch wirklich ausgeübt werden kann", erklärte Halbe. Wer hingegen auf eine selbst erstellte Vorsorgevollmacht setzen wolle, solle sich frühzeitig bei seiner Bank über die Anforderungen informieren. Einige Institute verlangen Finanztip zufolge etwa eine Beglaubigung durch einen Notar, "andere fordern, dass die Vollmacht für jede einzelne Transaktion erneut vorgelegt wird".

Der Untersuchung des Verbraucherportals zufolge bieten 16 der 19 abgefragten Institute eine eigene Depotvollmacht an, die sowohl zu Lebzeiten als auch über den Tod hinaus gilt. Die Erteilung erfolgt dabei meist über ein Formular, das bei der Bank ausgefüllt eingereicht werden muss. "Anschließend muss sich der Bevollmächtigte noch identifizieren, etwa per Post- oder Video-Ident", erklärte das Portal.

Wie die Vollmacht dann genutzt werden kann, unterscheidet sich laut Finanztip allerdings je nach Institut "deutlich". So erhalte der Bevollmächtigte in neun Fällen einen eigenen Online-Zugang zum Depot. Bei anderen Anbietern könne der Vollmachtnehmer dagegen teils nur telefonisch und in anderen Fällen nur schriftlich handeln.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Frauenhofer-Institut sieht in Europas Autoproduktion bis zu 726.000 Jobs bedroht

Dem europäischen Automobilsektor droht laut einer Studie des Frauenhofer-Instituts ein massiver Beschäftigungsverlust. Bis 2040 könnten in der Produktion bis zu 726.000 Arbeitsplätze wegfallen, heißt es nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Politico" in der ihm vorliegenden Studie. "Ohne Maßnahmen droht Europa eine dauerhafte Abhängigkeit von Drittstaaten bei Schlüsseltechnologien", warnen die Experten.

Merz und Macron treffen sich vor deutsch-französischem Ministerrat

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron treffen sich am Donnerstag am Vorabend des deutsch-französischen Ministerrats im nordrhein-westfälischen Brühl. Merz und Macron kommen zu einem Abendessen im Grandhotel Schloss Bensberg zusammen. Am Freitagmorgen soll es dann beim deutsch-französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat auf dem Fliegerhorst Nörvenich um die militärische Zusammenarbeit gehen. Nach Angaben des Elysées geht es unter anderem um das Flankieren der nuklearen Abschreckung Frankreichs durch konventionelle Verteidigung.

Ein- oder Zweifamilienhaus: Bundesgerichtshof urteilt über Maklercourtage

Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (08.45 Uhr) um ein Zweifamilienhaus, das als Einfamilienhaus genutzt werden soll. Der BGH entscheidet über die Maklerprovision - der Makler fordert sechs Prozent des Kaufpreises. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern. (Az. I ZR 111/25)

Trump begrüßt mögliches Aus für Zeitumstellung in den USA

Als "großartige Nachricht für Amerika" hat US-Präsident Donald Trump ein mögliches Ende der Zeitumstellung in den Vereinigten Staaten gefeiert. Er begrüßte am Mittwoch in seinem Onlinedienst Truth Social ein Votum des Repräsentantenhauses für eine dauerhafte Sommerzeit. Damit dies in Kraft treten kann, müsste auch der Senat zustimmen. Dies gilt aber als ungewiss.

Textgröße ändern: