Deutsche Tageszeitung - Irreführung bei Prime Video: Amazon verliert im Streit um Werbung vor LG München

Irreführung bei Prime Video: Amazon verliert im Streit um Werbung vor LG München


Irreführung bei Prime Video: Amazon verliert im Streit um Werbung vor LG München
Irreführung bei Prime Video: Amazon verliert im Streit um Werbung vor LG München / Foto: © AFP/Archiv

Der US-Konzern Amazon hat im Zusammenhang mit Werbung in seinem Streamingangebot Prime Video einen Zivilprozess vor dem Landgericht München I verloren. Eine E-Mail an die Amazon-Kunden im Januar 2024 sei irreführend gewesen, stellte das Gericht in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zu einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände fest. Der Konzern habe es so dargestellt, als könne er die Vertragsbedingungen einseitig ändern.

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Die Verbraucherschützer hatten geklagt, nachdem Amazon darüber informiert hatte, dass es bei Prime Video in begrenztem Umfang Werbung geben werde und dass es für 2,99 Euro pro Monat eine neue, werbefreie Vertragsoption gebe. Der Bundesverband empfand die E-Mal als irreführend, da sie den Kunden suggeriert habe, dass Amazon künftig für den bisherigen Preis nur noch ein Streamingangebot mit Werbung schulde.

Dies wäre jedoch eine Vertragsänderung und zu dieser war Amazon ohne die Zustimmung der Kunden nicht berechtigt, wie die Münchener Richter ausführten. Nach den Nutzungsbedingungen konnte Amazon demnach nur die angebotenen Film- und Serientitel ändern, nicht aber die Art der Bestandteile, also ob mit oder ohne Werbung. Die Werbefreiheit des Videostreamingangebots habe einen wesentlichen Wertfaktor für die Kunden dargestellt, betonte das Gericht zudem.

Mit seiner E-Mail habe Amazon nun vorgespielt, zu der einseitigen Vertragsänderung berechtigt zu sein: Die Kunden würden die Information so verstehen, dass sie keinen Einfluss auf die Werbefreiheit des Angebots hätten und die Wirksamkeit der Änderung nicht von ihrer Zustimmung abhänge, erklärte das Gericht. Insofern habe die Nachricht unwahre Angaben enthalten und sei irreführend gewesen.

Das Landgericht entschied, dass Amazon entsprechende vergeichbare Mitteilungen künftig unterlassen und ein Berichtigungsschreiben an seine Kunden schicken muss. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Gegen die Einführung der Werbung und die 2,99 Euro zusätzlich für weiter werbefreie Angebote laufen mehrere Klagen gegen Amazon. Zuletzt reichte die Verbraucherzentrale Sachsen eine Gewinnabschöpfungsklage ein, um mindestens 1,8 Milliarden Euro zurückzufordern.

(M.Dorokhin--DTZ)

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