Deutsche Tageszeitung - Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen

Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen


Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen
Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen / Foto: © AFP/Archiv

Daten über Zahlungsprobleme muss die Schufa nicht sofort dann löschen, wenn gezahlt wurde. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag und gab der Revision der Wirtschaftsauskunftei gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln statt. Die bisherige Frist von bis zu drei Jahren hält der BGH als Leitlinie für angemessen, das muss aber im Einzelfall abgewogen werden. (Az. I ZR 97/25)

Textgröße ändern:

Das Kölner Gericht muss nun neu über die Klage eines Manns entscheiden, der drei Forderungen über insgesamt etwa 740 Euro trotz Mahnungen und einem Vollstreckungsbescheid erst nach zehn bis 22 Monaten beglich. Die Schufa stufte das Risiko eines Zahlungsausfalls als "sehr kritisch" ein. In solchen Fällen kommen Verträge oft nicht zustande.

Der Mann wehrte sich dagegen, dass die Daten für bis zu drei Jahre gespeichert wurden. Er gab an, dass er einen Arbeitsplatz in einem sensiblen Bereich wegen seines Schufa-Eintrags nicht bekommen habe. Das Oberlandesgericht entschied im April, dass die Schufa solche Daten sofort löschen müsse.

Denn zuvor, im Dezember 2023, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass private Wirtschaftsauskunfteien bestimmte Daten nicht länger speichern dürfen als das öffentliche Insolvenzregister. Dabei ging es aber um die Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz, nicht um erledigte Zahlungsstörungen.

Ein entscheidender Unterschied, wie der BGH nun feststellte. Denn die Schufa greife hier nicht auf öffentliche Daten aus dem Schuldnerverzeichnis zu, sondern ihre Vertragspartner meldeten ihr Informationen über Gläubiger, Höhe und Inhalt der Forderungen.

Gesetzlich ist die Frist nicht geregelt. Es gibt aber im sogenannten Code of Conduct eigene Regeln der Wirtschaftsauskunfteien, die der hessische Datenschutzbeauftragte genehmigte. Demnach werden Daten über ausgeglichene Forderungen nach Zahlungsausfällen für drei Jahre gespeichert, unter bestimmten Voraussetzungen auch nur für 18 Monate.

Das hält der BGH grundsätzlich für einen angemessenen Ausgleich der Interessen beider Seiten - also der Schufa an einer möglichst guten Beurteilung der Kreditwürdigkeit und des früheren Schuldners, möglichst schnell wieder kreditwürdig zu sein. Es müsse aber möglich sein, dass der Schuldner besondere Umstände vorbringen kann, betonte der BGH.

Nach dem Urteil zeigten sich beide Seiten grundsätzlich zufrieden. "Ich hoffe natürlich, dass die Schufa gemäß dem Urteil in vielen Fällen, die wir auch vertreten, die Einträge löscht", sagte der Anwalt des Klägers. Es müsse im Einzelfall geprüft werden, ob Gründe für eine schnellere Löschung vorlägen - "in vielen Fällen, die wir vertreten, liegen diese Gründe vor".

Die Schufa begrüßte die BGH-Entscheidung, forderte aber eine weiter gehende gesetzliche Regelung. "Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Wirtschaft und auch zur Entlastung der deutschen Gerichte brauchen wir eine verlässliche gesetzliche Rechtsgrundlage über sämtliche Bonitätsinformationen und Speicherfristen, wie sie im Code of Conduct geregelt sind", sagte eine Sprecherin.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Frauenhofer-Institut sieht in Europas Autoproduktion bis zu 726.000 Jobs bedroht

Dem europäischen Automobilsektor droht laut einer Studie des Frauenhofer-Instituts ein massiver Beschäftigungsverlust. Bis 2040 könnten in der Produktion bis zu 726.000 Arbeitsplätze wegfallen, heißt es nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Politico" in der ihm vorliegenden Studie. "Ohne Maßnahmen droht Europa eine dauerhafte Abhängigkeit von Drittstaaten bei Schlüsseltechnologien", warnen die Experten.

Merz und Macron treffen sich vor deutsch-französischem Ministerrat

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron treffen sich am Donnerstag am Vorabend des deutsch-französischen Ministerrats im nordrhein-westfälischen Brühl. Merz und Macron kommen zu einem Abendessen im Grandhotel Schloss Bensberg zusammen. Am Freitagmorgen soll es dann beim deutsch-französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat auf dem Fliegerhorst Nörvenich um die militärische Zusammenarbeit gehen. Nach Angaben des Elysées geht es unter anderem um das Flankieren der nuklearen Abschreckung Frankreichs durch konventionelle Verteidigung.

Ein- oder Zweifamilienhaus: Bundesgerichtshof urteilt über Maklercourtage

Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (08.45 Uhr) um ein Zweifamilienhaus, das als Einfamilienhaus genutzt werden soll. Der BGH entscheidet über die Maklerprovision - der Makler fordert sechs Prozent des Kaufpreises. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern. (Az. I ZR 111/25)

Trump begrüßt mögliches Aus für Zeitumstellung in den USA

Als "großartige Nachricht für Amerika" hat US-Präsident Donald Trump ein mögliches Ende der Zeitumstellung in den Vereinigten Staaten gefeiert. Er begrüßte am Mittwoch in seinem Onlinedienst Truth Social ein Votum des Repräsentantenhauses für eine dauerhafte Sommerzeit. Damit dies in Kraft treten kann, müsste auch der Senat zustimmen. Dies gilt aber als ungewiss.

Textgröße ändern: