Deutsche Tageszeitung - Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen

Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen


Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen
Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen / Foto: © AFP/Archiv

Daten über Zahlungsprobleme muss die Schufa nicht sofort dann löschen, wenn gezahlt wurde. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag und gab der Revision der Wirtschaftsauskunftei gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln statt. Die bisherige Frist von bis zu drei Jahren hält der BGH als Leitlinie für angemessen, das muss aber im Einzelfall abgewogen werden. (Az. I ZR 97/25)

Textgröße ändern:

Das Kölner Gericht muss nun neu über die Klage eines Manns entscheiden, der drei Forderungen über insgesamt etwa 740 Euro trotz Mahnungen und einem Vollstreckungsbescheid erst nach zehn bis 22 Monaten beglich. Die Schufa stufte das Risiko eines Zahlungsausfalls als "sehr kritisch" ein. In solchen Fällen kommen Verträge oft nicht zustande.

Der Mann wehrte sich dagegen, dass die Daten für bis zu drei Jahre gespeichert wurden. Er gab an, dass er einen Arbeitsplatz in einem sensiblen Bereich wegen seines Schufa-Eintrags nicht bekommen habe. Das Oberlandesgericht entschied im April, dass die Schufa solche Daten sofort löschen müsse.

Denn zuvor, im Dezember 2023, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass private Wirtschaftsauskunfteien bestimmte Daten nicht länger speichern dürfen als das öffentliche Insolvenzregister. Dabei ging es aber um die Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz, nicht um erledigte Zahlungsstörungen.

Ein entscheidender Unterschied, wie der BGH nun feststellte. Denn die Schufa greife hier nicht auf öffentliche Daten aus dem Schuldnerverzeichnis zu, sondern ihre Vertragspartner meldeten ihr Informationen über Gläubiger, Höhe und Inhalt der Forderungen.

Gesetzlich ist die Frist nicht geregelt. Es gibt aber im sogenannten Code of Conduct eigene Regeln der Wirtschaftsauskunfteien, die der hessische Datenschutzbeauftragte genehmigte. Demnach werden Daten über ausgeglichene Forderungen nach Zahlungsausfällen für drei Jahre gespeichert, unter bestimmten Voraussetzungen auch nur für 18 Monate.

Das hält der BGH grundsätzlich für einen angemessenen Ausgleich der Interessen beider Seiten - also der Schufa an einer möglichst guten Beurteilung der Kreditwürdigkeit und des früheren Schuldners, möglichst schnell wieder kreditwürdig zu sein. Es müsse aber möglich sein, dass der Schuldner besondere Umstände vorbringen kann, betonte der BGH.

Nach dem Urteil zeigten sich beide Seiten grundsätzlich zufrieden. "Ich hoffe natürlich, dass die Schufa gemäß dem Urteil in vielen Fällen, die wir auch vertreten, die Einträge löscht", sagte der Anwalt des Klägers. Es müsse im Einzelfall geprüft werden, ob Gründe für eine schnellere Löschung vorlägen - "in vielen Fällen, die wir vertreten, liegen diese Gründe vor".

Die Schufa begrüßte die BGH-Entscheidung, forderte aber eine weiter gehende gesetzliche Regelung. "Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Wirtschaft und auch zur Entlastung der deutschen Gerichte brauchen wir eine verlässliche gesetzliche Rechtsgrundlage über sämtliche Bonitätsinformationen und Speicherfristen, wie sie im Code of Conduct geregelt sind", sagte eine Sprecherin.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Krise bei VW: Weitere Gespräche mit IG Metall über Vereinbarung aus 2024

Im Streit um den Sparkurs bei Volkswagen treffen sich am Freitag erneut Vertreterinnen und Vertreter von IG Metall, Betriebsrat und Management zu einem sogenannten Überprüfungsgespräch. Die Arbeitnehmervertreter fordern Antworten auf Fragen zur Zukunft der Werke des Autobauers bis in die 2030er Jahre. In der Tarifeinigung 2024 hatte das VW-Management eine Reihe von Zusagen zu Investitionen und neuen Produkten gemacht.

Finnland erteilt Betriebsgenehmigung für unterirdisches Endlager für Atommüll

Finnland hat den Betrieb des weltweit ersten Endlagers für abgebrannte Kernbrennstoffe genehmigt. Wie das Entsorgungsunternehmen Posiva am Donnerstag erklärte, soll das Lager in der Gemeinde Eurajoki im Südwesten Finnlands bald den Betrieb aufnehmen, ein genaues Datum steht demnach aber noch nicht fest. Der Bau des unterirdischen Lagers namens "Onkalo" - Finnisch für Höhle - war vor 22 Jahren begonnen worden.

Müll rausbringen und Abwaschen war einmal - Erleichterungen für Airbnb-Gäste

Vor dem Verlassen einer Airbnb-Unterkunft noch den Müll rausbringen oder das Geschirr spülen - das gehört künftig der Vergangenheit an: Die Plattform für Kurzzeitvermietungen verschärft ihre Vorgaben für Anbieter von Unterkünften. Diese dürfen ihren Gästen künftig deutlich weniger vorschreiben. Feedback von Airbnb-Nutzern habe ergeben, dass die bisherigen Regeln oft "verwirrend, einschränkend und schwer umsetzbar" seien, erklärte das Unternehmen am Donnerstag. Deshalb würden sie überarbeitet.

Steuerschätzung: Klingbeil sieht trotz Mehreinnahmen 2027 "keine neuen Spielräume"

Mehr Steuereinnahmen als erwartet, aber keine Luft für neue Entlastungen: Obwohl der Bund für das kommende Jahr mit zusätzlichen Einnahmen von 4,1 Milliarden Euro rechnen kann, sieht Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) "keine neuen Spielräume" im Haushalt und verweist auf eine weiter notwendige Konsolidierung. Anlässlich der neuen Steuerschätzung erteilte er am Donnerstag auch den Forderungen aus den Ländern und der Wirtschaft nach einer Senkung der Stromsteuer für alle eine Absage.

Textgröße ändern: