Deutsche Tageszeitung - Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert

Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert


Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert
Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert / Foto: © AFP/Archiv

Eine Klage der Stadt Philippsburg und dreier privater Grundstückseigentümer gegen die Einlagerung neuer Castorbehälter im Atommüllzwischenlager am abgeschalteten Atomkraftwerk Philippsburg ist abgewiesen worden. Die Begründung des Urteils erfolge in den kommenden Monaten, teilte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag in Mannheim mit. Die mündliche Verhandlung hatte am Dienstag stattgefunden.

Textgröße ändern:

Seit 2007 werden auf dem Gelände des mittlerweile stillgelegten Kernkraftwerks Philippsburg radioaktive Abfälle gelagert. Durch zwei Änderungsgenehmigungen des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung wurde auch die Einlagerung radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufbereitung der Kernbrennstoffe aus dem nordfranzösischen La Hague gestattet. Dagegen wandten sich die Stadt Philippsburg und die drei Anwohner.

Kurz vor dem Eintreffen der zusätzlichen Spezialbehälter mit hochradioaktiven Glaskokillen im November 2024 scheiterten die Kläger bereits mit Eilanträgen gegen die Änderungsgenehmigungen. Es würden auch mit den zusätzlichen Behältern nicht mehr als die 152 genehmigten in Philippsburg aufbewahrt, sondern lediglich andere Inhalte in Behältern anderer Bauart, begründeten die Richter damals ihre Entscheidung. Die Bevölkerung werde keiner zusätzlichen Strahlung ausgesetzt, die maßgeblichen Grenzwerte würden weiterhin deutlich unterschritten.

Der Senat sah damals auch keine Anhaltspunkte dafür, dass das Zwischenlager gegen Sabotage oder Anschläge nicht ausreichend gesichert ist. Auch die Auswirkungen eines gezielten oder zufälligen Flugzeugabsturzes seien voraussichtlich rechtsfehlerfrei geprüft worden. Das Hauptverfahren sollte nun klären, ob der zufällige Absturz eines bewaffneten Kampfflugzeugs praktisch ausgeschlossen und von der Genehmigungsbehörde deshalb zu Recht dem Restrisiko zugeordnet worden sei.

Eine Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs wurde nicht zugelassen. Allerdings kann gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Panamakanalbehörde reduziert wegen El Niño Anzahl der täglich erlaubten Schiffe

Wegen des Klimaphänomens El Niño hat am Freitag die Reduzierung des Schiffsverkehrs im Panamakanal begonnen. Die Zahl der Schiffe, welche die Wasserstraße zwischen dem Atlantik und dem Pazifik durchqueren dürfen, wird bis Mitte September schrittweise von 36 auf 32 pro Tag gesenkt, wie die Panamakanalbehörde mitteilte. Als Grund für die Entscheidung nannte die Behörde die niedrigen Wasserstände in den beiden künstlichen Seen, aus denen der Kanal gespeist wird.

Forscher: Tausende OpenAI-KI-Agenten kapern deutsche Website

Tausende autonome KI-Agenten des US-Technologieunternehmens OpenAI haben einer am Freitag veröffentlichten Untersuchung zufolge eigenmächtig eine deutsche Programmierer-Website gekapert. Auf der frei bearbeitbaren Plattform DSEwiki hinterließen sie demnach rund 18.000 Beiträge, in denen sie Antworten auf Testfragen und Tipps zum Umgehen digitaler Sicherheitsbarrieren austauschten.

US-Arbeitsmarkt im August robuster: Trump droht Notenbank Fed

Der Arbeitsmarkt in den USA hat sich im August robuster erwiesen als erwartet. Die Zahl der Beschäftigten außerhalb der Landwirtschaft stieg im vergangenen Monat um 162.000, wie das US-Arbeitsministerium am Freitag in Washington mitteilte. Präsident Donald Trump nannte die Zahlen "großartig" und erhöhte zugleich den Druck auf die Zentralbank Fed, den Leitzins zu senken.

Ohne Lenkrad und Pedale: US-Verkehrsbehörde nimmt Teslas Robotaxi unter die Lupe

Das selbstfahrende Cybercab von Tesla hat die US-Verkehrsbehörde auf den Plan gerufen. Die Nationale Behörde für Straßen- und Verkehrssicherheit (NHTSA) äußerte zum Start des Robotaxi-Angebots am Freitag Zweifel, dass ein Auto ohne Lenkrad, Pedale und Spiegel die bundesweiten Vorschriften erfüllt. Tesla hatte sein Cybercab wie in den USA üblich selbst zertifiziert.

Textgröße ändern: