
Berliner Senat bringt umstrittenen Mietendeckel auf den Weg

Der Berliner Senat hat den umstrittenen Mietendeckel auf den Weg gebracht. Die rot-rot-grüne Landesregierung beschloss am Dienstag in der Senatssitzung, dass Mieten für fünf Jahre eingefroren werden sollen. Zudem sollen besonders hohe Mieten unter bestimmten Umständen abgesenkt werden dürfen. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) zeigte sich überzeugt von der Rechtssicherheit des Gesetzentwurfs, die Opposition zweifelt dagegen die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens an.
Seine Landesregierung konzentriere sich in dem Gesetzentwurf "auf das, was wir für rechtssicher halten", sagte Müller in der Hauptstadt. Das Vorhaben sei, "soweit wir das können, ein rechtssicherer Weg". Der Mietendeckel sei ein großer Schritt nach vorne für Mieter, "die jetzt eine Atempause haben", sagte der SPD-Politiker. Auch seine Parteikollegin und wohnungspolitische Sprecherin im Abgeordnetenhaus, Iris Spranger, sprach von der "fortschrittlichsten Mietenregulierung Deutschlands".
Der Mietendeckel soll für rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt gelten. Ausgenommen sind Neubauten, die seit Anfang 2014 bezugsfertig wurden. Sozialwohnungen, Wohnungen sozialer Träger und Wohnungen in Wohnheimen sind ebenfalls ausgenommen.
Wenn das Abgeordnetenhaus den Plänen zustimmt, soll das Gesetz Anfang kommenden Jahres in Kraft treten und dann rückwirkend ab 18. Juni dieses Jahres gelten. Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) äußerte eine "gewisse Zuversicht, dass wir diesen Weg so abschließen können".
Ab dem Jahr 2022 soll es den Plänen zufolge zudem einen Inflationsausgleich von 1,3 Prozent pro Jahr geben - Vermieter können die Mieten dann also wieder leicht anheben. Modernisierungen dürfen in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter und Monat umgelegt werden, für darüber hinausgehende Kosten sind Förderprogramme vorgesehen.
Bei Wiedervermietungen darf nur die Nettokaltmiete des Vorgängers gelten - maximal jedoch bis zur Höhe der nun festgelegten Mietobergrenze, also höchstens 9,80 Euro pro Quadratmeter. Sogenannte Wuchermieten in Höhe von mehr als 120 Prozent der Werte in der extra angefertigten Mietentabelle des Senats sollen auf eben diese 120 Prozent abgesenkt werden. Verstöße gegen die Regeln sollen als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können.
Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) zeigte sich überzeugt, dass es eine "landesgesetzliche Kompetenz" gebe. Sie räumte auch ein, dass die Landesregierung damit "juristisches Neuland" betrete. "Nicht jede Regulierung ist gleich das Ausrufen der Planwirtschaft", betonte Pop jedoch. Die Grünen-Politikerin kündigte auch an, dass die Regierung neben dem Mietendeckel weiter Neubauprojekte fördern wolle.
Zuspruch kam vom Mieterverein sowie vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). "Die Landespolitik hat unsere volle Unterstützung für diese dringende mietenpolitische Notbremse", erklärte Christian Hoßbach, Chef des DGB Berlin-Brandenburg.
Die Opposition hält das Gesetz dagegen für verfassungswidrig. "Der Mietendeckel ist unzulässig, ungeeignet und unsozial", erklärte der Berliner CDU-Chef Kai Wegner. Sein Landesverband wolle dagegen klagen. Auch die Bundestagsfraktionen von FDP und Union kündigten eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Weitere Kritikpunkte vor allem seitens der Immobilienwirtschaft sind, dass durch den Deckel keine einzige neue Wohnung gebaut werde und Vermieter nun vor Modernisierungen zurückschrecken könnten.
(O.Tatarinov--DTZ)