Deutsche Tageszeitung - Bericht: Sozialstaatskommission schlägt umfassenden Umbau bei Hilfsleistungen vor

Bericht: Sozialstaatskommission schlägt umfassenden Umbau bei Hilfsleistungen vor


Bericht: Sozialstaatskommission schlägt umfassenden Umbau bei Hilfsleistungen vor
Bericht: Sozialstaatskommission schlägt umfassenden Umbau bei Hilfsleistungen vor / Foto: © AFP/Archiv

Eine von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eingesetzte Fachkommission schlägt einem Bericht zufolge einen umfassenden Umbau staatlicher Sozialleistungen vor. So solle die künftige Grundsicherung, das bisherige Bürgergeld, mit dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag zu einer Hilfe vereint werden: Dies geht aus dem Bericht der Sozialstaatskommission hervor, aus dem die "Süddeutsche Zeitung" am Montag vorab zitierte. Offiziell sollen die Empfehlungen am Dienstag vorgestellt werden.

Textgröße ändern:

Die Zusammenlegung von Sozialleistungen soll den bisherigen Zustand beenden, wonach Bürgerinnen und Bürger für unterschiedliche Unterstützungsleistungen mehrere Anträge in mehreren Behörden stellen müssen und eine Behörde die Menschen mitunter zur nächsten Behörde weiter schickt. Laut "Süddeutscher Zeitung" enthält der Kommissionsbericht 26 konkrete Empfehlungen, die von Bund, Ländern und Kommunen umgesetzt werden sollen.

Die Empfehlungen sollen den Angaben nach zudem bewirken, dass die verschiedenen Sozialleistungen besser aufeinander abgestimmt werden - und dass somit ungewollte Folgen für die Beziehenden vermieden werden. Dies betrifft etwa Fälle von Hilfebeziehenden, die ihre Arbeitszeit ausweiten - am Ende aber nicht mehr Geld zur Verfügung haben, weil der höhere Verdienst dazu führt, dass der Staat Leistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung stark kürzt. Diese Anrechnungsregeln will die Kommission laut "SZ" geändert sehen.

Auch das Verweisen auf andere Sozialämter - das gefürchtete Behörden-Pingpong - soll demnach aufhören. Die Kommission schlägt laut "SZ" eine klare Arbeitsteilung vor: Für alle grundsätzlich erwerbsfähigen Leistungsbezieher - also Menschen, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können - wären künftig die Jobcenter zuständig; für alle anderen, beispielsweise erwerbsunfähige Menschen, die Sozialämter von Städten und Gemeinden.

Für eine "vollständig einheitliche Verwaltungsstruktur" sei allerdings eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, die nun "schnellstmöglich" angegangen werden solle, zitiert die Zeitung aus dem Abschlussbericht. Der entsprechende Grundgesetz-Artikel 91e schreibt bisher eine andere Arbeitsteilung vor.

Mit einem "digitalen Neustart des Sozialstaats" solle es zudem einen umfassenden Datenaustausch zwischen den Sozialbehörden von Bund, Ländern und Gemeinden geben - etwa zwischen Jobcentern, dem kommunalen Sozialamt und der Wohngeldstelle. Die Behörden sollen so untereinander die Daten übermitteln können und damit verhindern, dass Bürger bei jedem Antrag immer wieder neu die weitgehend gleichen Angaben in lange Formulare eingeben müssen. Das Kindergeld solle künftig nach der Geburt ohne Antrag automatisch ausgezahlt werden.

Anders als etwa die Rentenkommission war die Kommission zur Sozialstaatsreform nicht mehrheitlich mit Wissenschaftlern besetzt. Die Vorschläge wurden vielmehr von den staatlichen Akteuren aus Bund, Ländern und Kommunen selbst erarbeitet. Beteiligt waren acht Bundesministerien, unter anderem die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg sowie kommunale Spitzenverbände wie der Städtetag. Federführend war das Bundesarbeitsministerium unter Bas.

Die Kommission will den Bericht am Dienstag an Ministerin Bas übergeben. Sie hatte den Auftrag, konkrete Vorschläge für eine effizienteren und bürgerfreundlichere Sozialverwaltung auszuarbeiten. Das Schutzniveau für die Bürgerinnen und Bürger soll dabei nicht sinken.

Der Fokus der Kommission lag auf steuerfinanzierten Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag. Für die von der Koalition anvisierte Reform beitragsfinanzierter Systeme wie etwa die Rente oder die Krankenversicherung arbeiten derzeit weitere Kommissionen gesonderte Empfehlungen aus.

(V.Varonivska--DTZ)

Empfohlen

Trotz geringer Inflation und trotz des starken Euro: EZB lässt Leitzinsen unverändert

Trotz einer rückläufigen Inflation und trotz des starken Euro lässt die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen erneut unverändert. Der EZB-Rat gehe weiter davon aus, dass sich die Inflation auf mittlere Sicht beim Zielwert von zwei Prozent stabilisiere, erläuterte EZB-Präsidentin Christine Lagarde am Donnerstag die Entscheidung. Parallel dazu zeige sich die Wirtschaft in der Eurozone "in einem schwierigen globalen Umfeld nach wie vor robust".

Branchenverbände fordern Fokus auch auf Sanierungen im neuen Heizungsgesetz

Verbände verschiedener Branchen mit teils sehr unterschiedlicher Interessenlage haben sich gemeinsam für einen Fokus auf energetische Sanierungen im neuen Heizungsgesetz ausgesprochen. Wärmepumpenhersteller, Baustoffexperten und Energieberater legten am Donnerstag einen Vorschlag für eine Verbesserung der derzeitigen Regelungen vor. Demnach sollten Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudeeffizienz auf die strittige 65-Prozent-Vorgabe im derzeitigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) angerechnet werden.

"Zweiter Rekordanstieg in Folge": Ausbildungslöhne legen kräftig zu

Die Tariflöhne von Auszubildenden haben 2025 erneut deutlich zugelegt - am stärksten im öffentlichen Dienst sowie in Industrie und Handel. Im Schnitt kletterten die Ausbildungsvergütungen um 6,7 Prozent, wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) am Donnerstag in Bonn mitteilte. In tarifgebundenen Betrieben verdienten die Auszubildenden demnach über alle Ausbildungsjahre hinweg monatlich 1209 Euro brutto im Monat und damit 76 Euro mehr als im Vorjahr.

Von Netflix bis ZDF: Regierung plant Investitionspflicht in Deutschland

Zur Unterstützung des schwächelnden Filmstandorts Deutschland will die Bundesregierung eine Investitionspflicht für US-Streamingdienste wie Netflix, aber auch heimische TV-Sender einführen. Die gesetzlich festgeschriebene Quote solle acht Prozent des jährlichen Umsatzes auf dem deutschen Markt betragen, teilte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) am Donnerstag mit. Dabei unterliegen die Anbieter auch Vorgaben etwa beim Anteil von deutschsprachigen Produktionen. Nur wer mehr als zwölf Prozent investiert, ist davon ausgenommen.

Textgröße ändern: