Deutsche Tageszeitung - Wegen Corona-Infektion isoliert: Kreuzfahrtpassagier bekommt Geld nicht zurück

Wegen Corona-Infektion isoliert: Kreuzfahrtpassagier bekommt Geld nicht zurück


Wegen Corona-Infektion isoliert: Kreuzfahrtpassagier bekommt Geld nicht zurück
Wegen Corona-Infektion isoliert: Kreuzfahrtpassagier bekommt Geld nicht zurück / Foto: © AFP/Archiv

Ein Kreuzfahrtpassagier, der sich wegen einer Corona-Infektion in einer Kabine isolieren musste, bekommt das Geld für diesen Teil der Reise nicht zurück. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte keinen Reisemangel fest, wie aus einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die zweiwöchige Kreuzfahrt startete im Februar 2023 im spanischen Santa Cruz de Tenerife, einer Hafenstadt auf Teneriffa. (Az. X ZR 15/25)

Textgröße ändern:

Der Kläger und seine Frau zahlten insgesamt knapp 7000 Euro für die Reise. Am siebten Tag der Fahrt machte der Mann einen Corona-Test, der positiv ausfiel. Unter Verweis auf die Reisebedingungen musste er sich in einer anderen Kabine isolieren. Seine Frau blieb in der gebuchten Kabine, musste sich aber dort isolieren. Auch ihr Corona-Test fiel später positiv aus.

Nach der Rückkehr klagte der Mann auf die Rückzahlung des Reisepreises ab dem siebten Tag, insgesamt etwa 4200 Euro. Vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Rostock hatte er aber keinen Erfolg. Der BGH bestätigte nun die Einschätzung des Landgerichts.

Es ist demnach kein Mangel, wenn eine Leistung nicht erbracht wird, weil der Reisende aus Gesundheitsgründen nicht teilnehmen kann. Das gilt auch, wenn der Veranstalter angemessene Maßnahmen veranlasst, um andere Passagiere oder das eigene Personal zu schützen.

Die angeordnete Isolation sei in der besonderen Situation auf einem Schiff angemessen gewesen, bestätigte der BGH. Reiseveranstalter müssten Passagiere vor Gesundheitsgefahren schützen, die von anderen ausgingen. Sie müssten deshalb die Möglichkeit haben, auf eine solche Gefahr zu reagieren.

Gerade auf Kreuzfahrten, bei denen viele Menschen für mehrere Tage auf engem Raum zusammen sind, können dem BGH zufolge Vorsorgemaßnahmen notwendig werden, die in anderen Situationen nicht zwingend sind.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Kündigung von Lebensversicherung: Kapitalmarktabhängige Stornogebühr ist zulässig

Bei der Kündigung einer Lebensversicherung kann die Versicherung eine Gebühr verlangen, die von der Lage auf dem Kapitalmarkt abhängt. Der Stornoabzug muss nicht zwingend schon bei Abschluss des Vertrags als konkreter Betrag genannt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Es ging um einen Streit der Verbraucherzentrale Hamburg mit der Debeka. (Az. IV ZR 184/24)

Urteil: Abtreibungsgegner in Aachen dürfen gegenüber von Frauenarztpraxis beten

Abtreibungsgegner in Aachen dürfen Gebetsaktionen weiterhin in unmittelbarer Nähe einer gynäkologischen Praxis abhalten. Das Verwaltungsgericht Aachen hob ein entsprechendes Versammlungsverbot auf, wie es am Mittwoch mitteilte. Die Abtreibungsgegner beten seit 2005 einmal im Monat auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Praxis, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, ohne Frauen nach eigenen Angaben aktiv anzusprechen. Dabei tragen sie Bilder von Jesus, Maria und zwei Föten bei sich.

Iran-Krieg: USA lockern Schifffahrtsregeln für 60 Tage

Im Iran-Krieg lockern die USA ihre Schifffahrtsregeln für 60 Tage. Die Entscheidung von Präsident Trump sei "ein weiterer Schritt, um die kurzfristigen Störungen auf dem Ölmarkt abzufedern", erklärte die Sprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt, am Mittwoch im Onlinedienst X. Damit könnten Güter wie Erdöl, Erdgas, Dünger und Kohle leichter in US-Häfen gelangen.

Cum-Ex: Forderung von 40 Millionen Euro gegen Bankier Olearius wird neu geprüft

Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals geht in die nächste Runde: Das Landgericht Bonn muss noch einmal prüfen, ob der Hamburger Bankier Christian Olearius 40 Millionen Euro an mutmaßlichen Gewinnen aus solchen Geschäften zurückzahlen muss. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Es geht aber nur noch um Geld, strafrechtlich verantworten muss sich Olearius nicht. (Az. 1 StR 97/25)

Textgröße ändern: