Deutsche Tageszeitung - Reichinnek zu Kürzungen bei Unterhaltsvorschuss: "Nächster Tiefschlag für Kinder"

Reichinnek zu Kürzungen bei Unterhaltsvorschuss: "Nächster Tiefschlag für Kinder"


Reichinnek zu Kürzungen bei Unterhaltsvorschuss: "Nächster Tiefschlag für Kinder"
Reichinnek zu Kürzungen bei Unterhaltsvorschuss: "Nächster Tiefschlag für Kinder" / Foto: © AFP/Archiv

Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek hat die von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) geplanten Einschnitte beim staatlichen Unterhaltsvorschuss scharf kritisiert. "Es ist mal wieder soweit - die Bundesregierung beweist, dass sie immer noch tiefer sinken kann, als man es für möglich gehalten hätte", sagte Reichinnek am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Nach Kürzungen beim Elterngeld und der Streichung des Kindersofortzuschlags plane Prien "den nächsten Tiefschlag für Alleinerziehende und ihre Kinder".

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"Ausgerechnet bei der Gruppe, die sowieso schon überdurchschnittlich stark von Armut betroffen ist, will sie den Rotstift ansetzen", betonte Reichinnek. "Mitten in der Zeit, in der die Kosten für Ernährung und Kleidung steigen und vor allem die soziale Teilhabe unglaublich wichtig ist, werden Jugendliche einmal mehr von der Regierung alleingelassen."

Für Union und SPD seien Kinder und Familien nichts anderes "als ein Haushaltsposten, bei dem ohne Rücksicht auf Verluste gekürzt werden kann", kritisierte die Linken-Politikerin die Koalition.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder von Alleinerziehenden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, nicht bekannt oder verstorben ist. Aktuell besteht der Anspruch bis zur Volljährigkeit. Dies will Prien ändern: Der Staat soll den Vorschuss nur noch bis zum 15. Lebensjahr zahlen. Hintergrund sind Sparvorgaben im Bundeshaushalt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt seit Januar 2025 für Kinder bis zu fünf Jahren 227 Euro monatlich, für Kinder von sechs bis elf Jahren 299 Euro und für Kinder von zwölf bis 17 Jahren 394 Euro pro Monat. Geleistete Unterhaltszahlungen werden davon abgezogen.

(W.Budayev--DTZ)

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