Deutsche Tageszeitung - CDU-Parteitag: Linnemann erwartet Beschluss zu Altersbeschränkung für soziale Medien

CDU-Parteitag: Linnemann erwartet Beschluss zu Altersbeschränkung für soziale Medien


CDU-Parteitag: Linnemann erwartet Beschluss zu Altersbeschränkung für soziale Medien
CDU-Parteitag: Linnemann erwartet Beschluss zu Altersbeschränkung für soziale Medien / Foto: © AFP

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann rechnet mit einer Entscheidung des CDU-Parteitags zu einer Altersbeschränkung für die Nutzung sozialer Medien durch Jugendliche und Kinder. Er erwarte eine "offene Debatte" bei dem Treffen in Stuttgart, sagte Linnemann am Donnerstag. "Aber es geht schon die Tendenz klar dahin, dass es zu einer Altersbeschränkung dann am Ende kommt." Wie hoch diese liegen werde, müsse sich dann zeigen.

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Bei ihrem Bundesparteitag am Freitag und Samstag debattiert die CDU über Altersgrenzen für die Nutzung von Facebook, Tiktok, Instagram und ähnlichen Onlinedienste. Den Delegierten liegt ein Antrag des Landesverbands Schleswig-Holstein vor, der ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für den Zugang zu den Plattformen vorsieht; verbunden werden soll dies mit einer verpflichtenden Altersverifikation. Bis Freitagmittag sind weitere Anträge möglich.

Der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Baden-Württemberg, Manuel Hagel, forderte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Linnemann eine Lösung mit "Maß und Mitte". Es sei aber klar, dass der Social-Media-Konsum von Kindern und Jugendlichen Probleme bereite und auch in der Gesellschaft breit diskutiert werde. "Unsere Kinder sind dort in den Fängen von vier großen Tech-Konzernen", sagte Hagel. Sie nähmen mit ihren Algorithmen Einfluss auf die psychische Gesundheit von Kindern. Als Familien- und Volkspartei müsse die CDU sich dieses Problems annehmen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte zuvor in einem Positionspapier nach Alter abgestufte Regelungen für die Nutzung von Social-Media-Plattformen gefordert. Diese sollen für Kinder unter 14 Jahren "vollständig" verboten werden. Für Jugendliche unter 16 Jahren soll eine "verpflichtende Jugendversion" unter anderem keine von Algorithmen gesteuerten Belohnungs- und Empfehlungssysteme enthalten.

(V.Varonivska--DTZ)

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