Deutsche Tageszeitung - Cum-Ex: Einziehung von 40 Millionen Euro bei Bankier Olearius wird neu geprüft

Cum-Ex: Einziehung von 40 Millionen Euro bei Bankier Olearius wird neu geprüft


Cum-Ex: Einziehung von 40 Millionen Euro bei Bankier Olearius wird neu geprüft
Cum-Ex: Einziehung von 40 Millionen Euro bei Bankier Olearius wird neu geprüft / Foto: © AFP/Archiv

Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal wird erneut geprüft, ob bei dem Hamburger Bankier Christian Olearius mutmaßliche Taterträge eingezogen werden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe trug das am Mittwoch dem Landgericht Bonn auf. Es geht um mehr als 40 Millionen Euro, die der frühere Chef der Hamburger Warburg-Bank nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Köln zahlen soll. (Az. 1 StR 97/25)

Textgröße ändern:

Das Strafverfahren gegen Olearius wegen des Vorwurfs des schweren Steuerbetrugs ist dagegen rechtskräftig eingestellt, da er aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig ist. Die Schuldfrage ist damit offen. Die Staatsanwaltschaft Köln geht davon aus, dass Olearius zwischen 2007 und 2011 maßgeblich an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen war.

Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Der Staat wurde um Milliarden geprellt. Mit dem Verschieben von Aktien wurde der Fiskus ausgetrickst, so dass nicht gezahlte Kapitalertragsteuern zurückerstattet wurden. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. 2021 bestätigte der BGH, dass sie strafbar ist. Es gab bereits mehrere Verurteilungen.

Im Fall von Olearius stellte das Landgericht Bonn das Strafverfahren im Juni 2024 ein. Es lehnte außerdem ab, das Verfahren in ein sogenanntes Einziehungsverfahren überzuleiten. Dagegen wandte sich die Staatsanwaltschaft an den BGH.

Dieser bestätigte nun, dass das Strafverfahren rechtskräftig eingestellt ist. Eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts muss aber das Einziehungsverfahren beginnen - die "einzig denkbare rechtmäßige Entscheidung", wie der Vorsitzende Richter Markus Jäger sagte.

"Jetzt geht es ums Geld", drückte es der Bundesanwalt am BGH Michael Greven aus. Die Bundesanwaltschaft vertritt am BGH die Anklage. Greven sprach von einem Erfolg für die Staatsanwaltschaft. "Wie dann natürlich das Landgericht Bonn im zweiten Durchgang entscheiden wird, ist völlig offen", betonte er.

Der BGH hob das Bonner Urteil von 2024 teilweise auf, weil er darin einen Rechtsfehler fand. Denn das Landgericht konnte gar nicht entscheiden, dass es die Einziehung des Geldes nicht prüft. Die bisher erhobenen Beweise können verwertet werden. Die Richter in Bonn müssen nun darüber verhandeln, ob Olearius diese 40 Millionen Euro tatsächlich erhalten hat und ob sie eingezogen werde. Bei diesem Einziehungsverfahren muss Olearius selbst nicht anwesend sein, weshalb sein Gesundheitszustand dabei keine Rolle spielt.

Bereits vor drei Jahren ging es am BGH um Olearius, und zwar um Tagebuchzitate des Bankiers. Der BGH entschied damals, dass die "Süddeutsche Zeitung" in einem Artikel über den Cum-Ex-Skandal Auszüge aus den Tagebüchern veröffentlichen durfte. Die Tagebücher waren vor Erscheinen des Artikels bei den Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.

Der Artikel, den die Zeitung im September 2020 veröffentlichte, handelte von einer möglichen Einflussnahme der Hamburger Politik auf Entscheidungen der Finanzbehörde. Olearius wandte sich gegen die BGH-Entscheidung zu den Zitaten an das Bundesverfassungsgericht, hatte dort aber mit seiner Beschwerde keinen Erfolg.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

Empfohlen

Widerstand gegen Forderungen nach Aufschub bei Klimazielen aus Grünen und SPD

Forderungen nach einem Aufschub der deutschen Klimaziele stoßen bei Grünen und SPD auf Widerstand. Sie pochten am Samstag auf Planungssicherheit und wandten sich gegen eine Verschiebung von Lasten in die Zukunft. Wirtschaftsvertreter sowie die Gewerkschaft IGBCE hatten zuvor verlangt, das gesetzlich festgeschriebene Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 für Deutschland um fünf Jahre zu verschieben.

Bericht: Regierung sieht hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsbetrug

Die Bundesregierung geht laut einem Bericht der "Welt am Sonntag" davon aus, dass Sozialleistungsbetrug deutlich häufiger vorkommt, als bislang bekannt ist. Es sei von "einer hohen Dunkelziffer nicht erfasster Fälle auszugehen", zitierte die Zeitung eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums. "Leistungsmissbrauch bleibt oft unentdeckt, weil verschiedene betroffene Behörden nicht oder nicht ausreichend miteinander vernetzt sind", hieß es demnach weiter.

Klöckner kritisiert Fokus von Bundestagsabgeordneten auf Online-Netzwerke

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) kritisiert den ihrer Ansicht nach zu starken Fokus von Abgeordneten auf Online-Netzwerke. Es könne nicht sein, dass das "Parlament nur noch als Bühne für das nächste Tiktok-Reel missbraucht wird und in Reden statt der Kolleginnen und Kollegen im Saal die eigenen Follower begrüßt werden", sagte sie der "Welt am Sonntag". Da gingen sie und ihre Präsidiumskollegen "sofort dazwischen".

Rufe nach Aufschub der Klimaneutralität Deutschlands um fünf Jahre

In der Diskussion um die Klimaneutralität Deutschlands werden Rufe nach einem Aufschub um fünf Jahre lauter. Das derzeitige nationale Ziel der Dekarbonisierung bis 2045 sei nicht sinnvoll und sollte an das europäische Zieljahr 2050 angepasst werden, forderten unter anderem Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Vertreter in der "Welt am Sonntag".

Textgröße ändern: