Deutsche Tageszeitung - Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten

Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten


Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten
Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten / Foto: © AFP/Archiv

Ein von dem Portal FragDenStaat unterstützter Kläger ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, ein Vortragsmanuskript eines Fachgesprächs des Bundesverfassungsgerichts zu bekommen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt würde, entschieden die Verwaltungsrichter in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dies sei bei diesem Fachgespräch der Fall gewesen. Außerdem sei das Manuskript des Vortrags urheberrechtlich geschützt.

Textgröße ändern:

Der Vortrag fand demnach am 19. Juni 2023 im Rahmen eines Fachgesprächs zwischen einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts und einer Delegation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte statt. Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts habe zum Thema Informationszugangsrechte einen Einführungsvortrag gehalten - das Manuskript davon wollte der Kläger. Das Portal FragDenStaat, das die Klage unterstützte, versteht sich als Anlaufstelle für Informationsfreiheit.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg möglich. Grundsätzlich hält das Verwaltungsgericht das Bundsverfassungsgericht in dem Fall für zur Information verpflichtet. Im konkreten Fall habe aber das Gespräch vertraulich stattfinden müssen. Ohne einen persönlichen Austausch bestünde die Gefahr, dass die Gerichte Konflikte durch Entscheidungen austrügen, was zu einer Krise im Europäischen Verfassungsgerichtsverbund führen könne. Deshalb bestehe für den Kläger kein Anspruch auf Informationszugang.

Das Manuskript sei außerdem urheberrechtlich geschützt, da der vortragende Richter des Bundesverfassungsgerichts ihn freiwillig und nicht in Erfüllung seiner Dienstpflichten gehalten habe. Deshalb könne nicht davon ausgegangen werden, dass er das Erstveröffentlichungsrecht auf seinen Dienstherrn übertragen habe.

(B.Izyumov--DTZ)

Empfohlen

Klöckner kritisiert Fokus von Bundestagsabgeordneten auf Online-Netzwerke

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) kritisiert den ihrer Ansicht nach zu starken Fokus von Abgeordneten auf Online-Netzwerke. Es könne nicht sein, dass das "Parlament nur noch als Bühne für das nächste Tiktok-Reel missbraucht wird und in Reden statt der Kolleginnen und Kollegen im Saal die eigenen Follower begrüßt werden", sagte sie der "Welt am Sonntag". Da gingen sie und ihre Präsidiumskollegen "sofort dazwischen".

Rufe nach Aufschub der Klimaneutralität Deutschlands um fünf Jahre

In der Diskussion um die Klimaneutralität Deutschlands werden Rufe nach einem Aufschub um fünf Jahre lauter. Das derzeitige nationale Ziel der Dekarbonisierung bis 2045 sei nicht sinnvoll und sollte an das europäische Zieljahr 2050 angepasst werden, forderten unter anderem Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Vertreter in der "Welt am Sonntag".

China erteilt Online-Gigant Shein Genehmigung für Börsengang in Hongkong

Der Online-Versandhändler Shein kann in Hongkong an die Börse gehen. Die chinesische Marktaufsichtsbehörde CSRC genehmigte nach eigenen Angaben am Freitag den Antrag der Plattform, dort bis zu 341,6 Millionen Anteile zu verkaufen. Shein hatte in der Vergangenheit erwogen, in New York oder London an die Börse zu gehen.

Belgien will Straßenmaut für alle Autofahrer einführen

Die drei belgischen Landesteile haben sich auf die Einführung einer Straßenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen geeinigt. "Jeder, der unsere Straßen nutzt, muss einen fairen Beitrag zu deren Unterhalt leisten", erklärte der wallonische Minister für Infrastruktur und Mobilität, François Desquesnes, bei der Vorstellung der Pläne am Freitag. Autofahrer aus seiner Region müssten auch in anderen europäischen Ländern Gebühren bezahlen, fügte der flämische Finanzminister Ben Weyts hinzu.

Textgröße ändern: