Deutsche Tageszeitung - Bäcker schlagen bei Bon-Pflicht Ausnahmen für kleinere Beträge vor

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Bäcker schlagen bei Bon-Pflicht Ausnahmen für kleinere Beträge vor


Bäcker schlagen bei Bon-Pflicht Ausnahmen für kleinere Beträge vor
Bäcker schlagen bei Bon-Pflicht Ausnahmen für kleinere Beträge vor / Foto: ©

Bei der umstrittenen Bon-Pflicht ab dem Jahreswechsel spricht sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerk dafür aus, die Ausgabe der Kassenzettel erst ab einem bestimmten Einkaufswert verpflichtend zu machen. Zwar wünsche er sich weiter die Abschaffung der Bon-Pflicht, sagte Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider der "Wirtschaftswoche". Er glaube aber nicht, "dass das noch vor dem 1. Januar realistisch ist".

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Er könne deshalb "auch mit einem Kompromiss leben, wie er derzeit in Frankreich diskutiert wird", sagte Schneider. "Dort sollen Bons erst ab bestimmten Umsatzgrenzen ungefragt ausgegeben werden, etwa ab einem Einkaufswert von zehn Euro."

Offen für mögliche Ausnahmen hatte sich am Mittwoch auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gezeigt. Zugleich verteidigte sie die Bon-Pflicht im Grundsatz: Der Staat könne sich "nicht sehenden Auges" Milliarden an Steuereinnahmen entgehen lassen.

Hintergrund der Bon-Pflicht ist ein Gesetz von Ende 2016, das sicherstellen soll, dass alle verkauften Waren lückenlos erfasst werden, und das zugleich verhindern soll, dass digitale Daten nachträglich manipuliert werden. Ab 1. Januar 2020 müssen deshalb alle Einzelhändler - vom Bäcker über den Friseur bis hin zu Apotheken - einen Beleg ausgeben, sofern sie ein elektronisches Kassensystem besitzen.

Um Müll zu vermeiden, ist auch die Möglichkeit einer digitalen Bon-Übermittlung per App oder E-Mail vorgesehen. Dass künftig allen Kunden ein Beleg angeboten werden muss, hatte zuletzt aber nicht nur zu wachsenden Umweltbedenken wegen der oft auf spezielles Thermopapier gedruckten Bons geführt, sondern auch zu Warnungen vor einem massiven bürokratischen Aufwand für Betriebe.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dringt deshalb auf mehr Möglichkeiten für Händler, von der Pflicht befreit zu werden. Vorgesehen ist das bislang nur für Härtefälle.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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