Deutsche Tageszeitung - Zwangshaft für Politiker im Streit um Diesel-Fahrverbote unwahrscheinlich

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Zwangshaft für Politiker im Streit um Diesel-Fahrverbote unwahrscheinlich


Zwangshaft für Politiker im Streit um Diesel-Fahrverbote unwahrscheinlich
Zwangshaft für Politiker im Streit um Diesel-Fahrverbote unwahrscheinlich / Foto: ©

Im Streit um Diesel-Fahrverbote in München müssen Politiker der bayerischen Landesregierung wohl keine Zwangshaft fürchten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) schloss eine solche Maßnahme am Donnerstag in einem Grundsatzurteil zwar nicht aus. Voraussetzung dafür ist demnach aber eine Rechtsgrundlage in Deutschland. Endgültig muss jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden, nach dessen bisheriger Auffassung eine Zwangshaft nach nationalem Recht nicht möglich ist. (Az: C-752/18)

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Hintergrund für die Entscheidung ist der Streit um den Luftreinhalteplan für München, der auch Diesel-Fahrverbote vorsieht. Grundlage ist eine EU-Richtlinie zur Luftqualität, die unter anderem Grenzwerte für Stickstoffdioxid festlegt. Weil die Landesregierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Vorgaben des Gerichts nicht umsetzt, verhängte es bereits Zwangsgelder. Die klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH) beantragte schließlich Zwangshaft gegen Amtsträger, um eine Umsetzung des Gerichtsurteils zu erzwingen.

Der damit befasste Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) legte den Fall dem EuGH vor. Die Münchner Richter wollten wissen, ob die beantragte Anordnung von Zwangshaft "unionsrechtlich möglich beziehungsweise geboten ist". Sie verwiesen dabei auch darauf, dass das nationale Recht die Verhängung von Zwangshaft gegenüber Amtsträgern nicht vorsehe.

Der EuGH nahm nun nach eigenen Angaben erstmals Stellung zu der Frage, ob die nationalen Gerichte Zwangshaft verhängen könnten oder müssten, wenn Verantwortliche sich "beharrlich" weigerten, einer gerichtlichen Entscheidung zur Erfüllung von Unionsrecht nachzukommen.

Dafür müssen nach Ansicht der Luxemburger Richter zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss es im nationalen Recht "eine hinreichend zugängliche, präzise und in ihrer Anwendung vorhersehbare Rechtsgrundlage" geben. Zudem muss diese Maßnahme "verhältnismäßig" sein.

Ob diese Voraussetzung vorliegen, müsse der Bayerische Verwaltungsgerichtshof prüfen, entschied der EuGH. Die Münchner Richter werden sich also erneut mit dem Fall befassen müssen. Dabei werden sie die Vorgaben des EuGH beachten müssen. Bis zur Entscheidung des VGH dürfte es noch mehrere Monate dauern.

Die Deutsche Umwelthilfe rechnet sich dabei trotz der vorherigen Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs gute Chancen aus. Die DUH zeigte sich überzeugt, dass die Voraussetzungen für eine Zwangshaft "eindeutig" erfüllt sind. Es komme bei der Entscheidung des VGH "allein auf die durch den EuGH aufgestellten Kriterien" an.

"Heute ist ein guter Tag für den Rechtsstaat und für die saubere Luft in München und anderen Städten", erklärte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Mit dem Urteil des EuGH ändere sich "die Lobbyrepublik Deutschland ganz grundsätzlich". Bisher hätten Regierungspolitiker und Behördenleiter nicht belangt werden können, "wenn sie beispielsweise zum Wohle von Autokonzernen Gerichtsurteile nicht umsetzen". Jetzt müsse jeder Amtsträger fürchten, "bei der Verweigerung der Umsetzung rechtskräftiger Urteile in Zwangshaft genommen zu werden".

(N.Loginovsky--DTZ)

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