Deutsche Tageszeitung - Einigung auf Mindestlöhne auf dem Bau ab April 2020

Einigung auf Mindestlöhne auf dem Bau ab April 2020


Einigung auf Mindestlöhne auf dem Bau ab April 2020
Einigung auf Mindestlöhne auf dem Bau ab April 2020 / Foto: ©

Im Streit um höhere Mindestlöhne auf dem Bau hat die Schlichtung eine Einigung gebracht. Arbeitgeber und Gewerkschaft verständigten sich am Donnerstag unter Vermittlung von Bundessozialgerichtspräsident Rainer Schlegel, die Mindestlöhne ab April 2020 anzuheben, wie die IG Bau mitteilte. Beide Tarifparteien müssen den Schlichterspruch aber noch annehmen.

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Der Mindestlohn für Hilfsarbeiten auf dem Bau soll laut Schlichterspruch bundesweit um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde steigen, wie die Gewerkschaft mitteilte. Der Mindestlohn für Facharbeiten, den es nur in Westdeutschland und Berlin gibt, soll um 20 Cent angehoben werden - auf 15,40 Euro im Westen und auf 15,25 Euro in Berlin. Die neuen Mindestlöhne sollen eine Laufzeit bis Ende 2020 haben. Mit ihrer Forderung, den Mindestlohn für Facharbeiten auch in Ostdeutschland einzuführen, konnte die Gewerkschaft sich nicht durchsetzen, wie ein Sprecher sagte.

Von den im Schlichterspruch vereinbarten höheren Mindestlöhnen würden nach Angaben der IG Bau mehr als 200.000 Bauarbeiter profitieren. Insgesamt gibt es rund 820.000 Bau-Beschäftigte.

Gewerkschaftschef Robert Feiger forderte die Arbeitgeber auf, den Schlichterspruch als "fairen Kompromiss für die Branche" zu akzeptieren und ihm innerhalb der Erklärungsfrist bis zum 17. Januar 2020 zuzustimmen. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) seien nun am Zug, für Einigkeit in ihren Verbänden zu sorgen und damit das Klima der Branche nicht länger zu belasten.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), der HDB und der ZDB hatten sich Ende Oktober auch in der dritten Verhandlungsrunde nicht auf neue Mindestlohnsätze einigen können. Die Gewerkschaft rief daher den Schlichter an. Die Zeit drängte: Die Allgemeinverbindlichkeit der Baumindestlöhne endet am 31. Dezember.

Die Arbeitgeber wollten laut Gewerkschaft einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn auf dem Bau; 12,40 Euro seien "im Gespräch" gewesen. Das wollte die Gewerkschaft nicht hinnehmen.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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