Deutsche Tageszeitung - Aus für Vernichtung von Textilien und Bonpflicht bei kleinen Summen

Aus für Vernichtung von Textilien und Bonpflicht bei kleinen Summen


Aus für Vernichtung von Textilien und Bonpflicht bei kleinen Summen
Aus für Vernichtung von Textilien und Bonpflicht bei kleinen Summen / Foto: ©

Die französische Nationalversammlung hat ein umfassendes Gesetz gegen Müll gebilligt. Das Unterhaus des Parlaments stimmte der Vorgabe in der Nacht zu Freitag mit breiter Mehrheit in erster Lesung zu. Danach dürfen nicht verkäufliche Textilien und Hygieneartikel ab 2022 nicht mehr vernichtet werden, sondern müssen gespendet oder recycelt werden. Zudem werden Kassenzettel für kleine Summen abgeschafft - außer der Kunde verlangt sie ausdrücklich.

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Das "Gesetz gegen Verschwendung" sieht auch ein neues Label für die "Reparierbarkeit" elektronischer Geräte wie Waschmaschinen, Fernseher und Handys vor. Damit will die Regierung verhindern, dass wie bisher 60 Prozent der Geräte mit einem Defekt auf dem Müll landen.

Auch gegen die sich häufenden Plastikberge geht Frankreich vor: Schnellrestaurants müssen demnach spätestens ab 2023 wiederverwendbare Verpackungen und Besteck nutzen. Allgemein droht Wegwerfverpackungen aus Plastik aber erst 2040 das Aus. Umweltorganisationen wie der WWF kritisierten dies als "zu spät".

Ein Pfand für Flaschen und Dosen wie in Deutschland ist dagegen vom Tisch. Die Kommunen sollen nun zunächst bis 2023 zeigen, ob sie die Müllberge auch ohne Pfand reduzieren können, wie es die EU vorschreibt. Das Gesetz geht als nächstes in den Vermittlungsausschuss von Nationalversammlung und Senat.

(L.Møller--DTZ)