Deutsche Tageszeitung - Bundesregierung will Unternehmen die Vernichtung von Waren erschweren

Bundesregierung will Unternehmen die Vernichtung von Waren erschweren


Bundesregierung will Unternehmen die Vernichtung von Waren erschweren
Bundesregierung will Unternehmen die Vernichtung von Waren erschweren / Foto: ©

Händler sollen künftig weniger Waren vernichten dürfen, wenn etwa Verbraucher nach Online-Käufen ihre Artikel zurückschicken oder in Warenhäusern Ladenhüter erfolgversprechenderen Produkten Platz machen müssen. Nach Angaben der Bundesregierung befindet sich derzeit ein Gesetzenwurf in der Ressortabstimmung, der Unternehmen vorschreiben soll, wann ein Produkt als Abfall deklarieren darf. Der Online-Handelsriese Amazon kritisierte unterdessen, dass die Steuergesetzgebung in Deutschland das Spenden von Produkten erschwere.

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In dem Gesetzentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist nach Angaben des Bundesumweltministeriums eine sogenannte Obhutspflicht vorgesehen. Das bedeute, dass ein Produkt "nur dann vernichtet werden darf, wenn es nicht mehr gebrauchsfähig ist und wenn keine Gefahren von ihm ausgehen", sagte ein Sprecher von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Freitag in Berlin. Damit werde "juristisches Neuland" betreten.

Die Obhutspflicht soll beispielsweise sicherstellen, dass Händler beim Transport oder der Aufbewahrung neuer Waren sicherstellen, dass diese lange gebrauchstauglich bleiben. Nach Angaben des Sprechers wird der Gesetzentwurf nun innerhalb der Bundesregierung beraten. "Wir sind auf einem guten Weg", fügte er hinzu.

Es gebe aber noch keinen Entwurf für das Bundeskabinett. Der NDR hatte zuvor unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, dass das Kabinett die Änderung Anfang kommenden Jahres beschließen solle.

Eine Sprecherin von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) betonte, das Thema Ressourcenschutz sei "auch für uns ein wichtiges Thema". Es gebe "gute Gespräche", das Ministerium hoffe auf eine "baldige Finalisierung".

Zuletzt hatte es wachsende Kritik an einer Zunahme der Warenvernichtung sowohl im Online-Handel als auch im stationären Handel gegeben. Nach Angaben des Umweltministeriums, das bereits im Juni die Gesetzesänderung angekündigt hatte, gibt es aber auch Gründe, weswegen ein Produkt vernichtet oder weggeworfen werden sollte - zum Beispiel bei gesundheitlichen Bedenken. Deswegen werde kein komplettes Verbot der Vernichtung von Neuwaren angestrebt.

Die Umweltorganisation Greenpeace erneuerte unterdessen ihre Kritik an Amazon. Eigene Recherchen hätten ergeben, dass der Konzern in seinem Logistikzentrum in Winsen wöchentlich 20 Kubikmeter originalverpackte und neuwertige Waren vernichte. Fotos und interne Dokumente zeigten eine Vielzahl an Produkten und belegten die Abholung durch eine Entsorgungsfirma.

"Es darf nicht sein, dass der Platz im Regal für den Onlinehändler anscheinend wertvoller ist als das Produkt, das drin liegt", kritisierte Greenpeace-Konsumexpertin Viola Wohlgemuth. "Eine solche Verschwendung ist ein Klimaverbrechen, das wir uns in Zeiten der Klimakrise nicht mehr leisten können."

Amazon erklärte, das Unternehmen arbeite bereits seit langem daran, möglichst wenige Produkte entsorgen zu müsse. Der Konzern kooperiere deshalb intensiv mit gemeinnützigen Organisationen wie den lokalen Tafeln, die für Amazon "große Mengen an Sachspenden an bedürftige Menschen" vermittelten, sagte ein Unternehmenssprecher.

Zugleich kritisierte er, dass die Steuergesetzgebung in Deutschland das Spenden von Produkten erschwere und die Entsorgung fördere. Amazon sei hier im Gespräch mit der Politik, "damit diese Hürde möglichst beseitigt wird, für alle Unternehmen in Deutschland."

Unternehmen müssten die Mehrwertsteuer auf den Wert von gespendeten Waren entrichten, kritisierte Amazon. Daher sei es für Unternehmen wirtschaftlich wenig sinnvoll, Waren zu spenden.

(N.Loginovsky--DTZ)