Deutsche Tageszeitung - Leiharbeitsverbot in Fleischindustrie: Beschwerde scheitert in Karlsruhe

Leiharbeitsverbot in Fleischindustrie: Beschwerde scheitert in Karlsruhe


Leiharbeitsverbot in Fleischindustrie: Beschwerde scheitert in Karlsruhe
Leiharbeitsverbot in Fleischindustrie: Beschwerde scheitert in Karlsruhe / Foto: © AFP/Archiv

Das Verbot von Leiharbeit und Fremdpersonal in der Fleischindustrie bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies nach Angaben vom Mittwoch die Verfassungsbeschwerde eines Zerlegungsbetriebs zurück. Dieser sah seine Berufsfreiheit verletzt. (Az. 1 BvR 2637/21)

Textgröße ändern:

Es ging um Neuregelungen, die seit 2021 beziehungsweise 2024 gelten. Der Gesetzgeber reagierte damit auf Skandale in der Fleischindustrie und Corona-Infektionen in Schlachthöfen. Größere Firmen dürfen seitdem in den Kernbereichen Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Leiharbeitenden, Selbstständige oder Arbeiter über Werkverträge mit Subunternehmen beschäftigen.

Das Unternehmen, um das es nun ging, ist auf die Zerlegung von Schweineköpfen spezialisiert. Es setzte dazu vor dem Inkrafttreten des Gesetzes auch Arbeiter auf Grundlage von Werkverträgen ein. Dass ein solches Vorgehen verboten wurde, ist dem Gericht zufolge aber zulässig und mit der Berufsfreiheit vereinbar.

Es handle sich um einen moderaten Eingriff, erklärte Karlsruhe. Der Gesetzgeber habe den Arbeits- und Gesundheitsschutz schwerer gewichten dürfen. Er sei davon ausgegangen, dass es früher in der Fleischindustrie gravierende Verstöße gegen den Arbeitsschutz gegeben habe. Die vergleichsweise hohe Zahl von Arbeitsunfällen war demnach auf unklare Verantwortungsstrukturen als Folge der Beschäftigung von Fremdpersonal zurückzuführen.

Das Gericht führte aus, dass die Zerlegung von Schweineköpfen auch ohne Werkverträge grundsätzlich wirtschaftlich sinnvoll ausgeübt werden könne. Es gebe keinen Anspruch darauf, "ausschließlich von seinen Arbeitskräften zu profitieren, sich aber nicht mit den aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis resultierenden Herausforderungen auseinandersetzen zu müssen".

Beim Thema Leiharbeitsverbot habe das Unternehmen nicht deutlich gemacht, wie es selbst betroffen ist - dieser Teil der Beschwerde ist also schon unzulässig. Bereits 2022 hatte das Gericht frühere Beschwerden gegen die neuen Vorgaben zurückgewiesen.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Selenskyj verurteilt verlängerte Lockerung von US-Sanktionen für russisches Öl

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat die Verlängerung der Lockerung von US-Sanktionen für russisches Erdöl scharf kritisiert. "Jeder Dollar, der für russisches Öl gezahlt wird, ist Geld für den Krieg" gegen die Ukraine, schrieb Selenskyj am Sonntag auf Onlineplattformen.

Lage im Iran-Konflikt durch erneute Sperrung der Straße von Hormus stark angespannt

Vor dem bislang für kommenden Mittwoch geplanten Ende der Waffenruhe im Iran-Krieg bleibt die Lage in dem Konflikt extrem angespannt. Nach der erneuten iranischen Blockade der für den Welthandel immens wichtigen Straße von Hormus drohte Teheran am Wochenende mit dem Beschuss aller Schiffe, die sich der Meerenge nähern. Mindestens ein Öltanker in der Region geriet bereits unter Beschuss. US-Präsident Donald Trump warnte, die USA ließen sich nicht vom Iran "erpressen".

Iranische Revolutionsgarden schießen auf Tanker - Auch TUI-Schiff bedroht

Die iranischen Revolutionsgarden haben nach der erneuten Schließung der Straße von Hormus auf mindestens ein Schiff geschossen und auch das TUI-Kreuzfahrtschiff "Mein Schiff 4" bedroht. Wie die britische Behörde für maritime Sicherheit (UKMTO) am Samstag mitteilte, berichtete der Kapitän eines Tankers von einem Angriff durch zwei Patrouillenboote der Revolutionsgarden rund 37 Kilometer nordöstlich von Oman.

Tausende Menschen demonstrieren für mehr Tempo bei der Energiewende

Tausende Menschen haben am Samstag für eine schnellere Energiewende in Deutschland demonstriert. Nach Angaben der Veranstalter gingen in den vier Städten Köln, Berlin, Hamburg und München mehr als 80.000 Menschen auf die Straßen - laut Polizei waren es deutlich weniger. Das Bündnis, das zu den Demonstrationen aufgerufen hatte, wertete die Beteiligung als "riesigen Erfolg".

Textgröße ändern: