Deutsche Tageszeitung - Bundestag beschließt Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen

Bundestag beschließt Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen


Bundestag beschließt Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen
Bundestag beschließt Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, durch das überschuldete Kommunen in den kommenden Jahren finanziell stärker unterstützt werden sollen. Die Abgeordneten votierten am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung für das sogenannte Länder- und Kommunalentlastungsgesetz. Es sieht bis 2029 rund eine Milliarde Euro jährlich für Länder und Kommunen vor.

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Viele Städte und Gemeinden in Deutschland ächzen unter einer hohen Schuldenlast. Sie klagen, dass deswegen Geld für Infrastruktur und Dienstleistungen fehlt, die den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen sollen. Schon seit langem fordern die Kommunen eine stärkere Entlastung durch den Bund - auch mit dem Argument, dass ein Teil ihrer Ausgaben auf Gesetze zurückgeht, die der Bund verabschiedet, deren Folgekosten aber die Kommunen tragen müssen.

Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die finanziellen Mittel sollen einen Beitrag zur Sicherstellung von deren "Handlungsfähigkeit" auf kommunaler Ebene leisten. Die Unterstützung ist befristet bis 2029, sie soll rückwirkend ab 1. Januar 2026 gelten.

Von der einen Milliarde Euro, die der Bund jährlich zur Verfügung stellt, gehen 250 Millionen an finanzschwache Flächenländer; sie sollen damit bei der Bedienung kommunaler Altschulden unterstützt werden. Nordrhein-Westfalen soll davon mit jährlich mehr als 164 Millionen Euro am meisten profitieren.

Weitere rund 350 Millionen Euro pro Jahr will der Bund bis 2029 zur Entlastung ostdeutscher Länder für Rentenzahlungen aus dem Versorgungssystem der ehemaligen DDR beitragen. Bislang hatten sich der Bund und die betroffenen Länder die Kosten dafür geteilt. Künftig übernimmt der Bund 60 Prozent der Kosten und die Länder 40 Prozent.

Das neue Gesetz sieht zugleich auch eine Entlastung der finanzstarken Länder vor, die im Rahmen des Länderfinanzausgleichs die schwächeren Länder unterstützen. Dem Haupt-Zahlerland Bayern sind diese Zahlungen seit langem ein Dorn im Auge.

Den Zahlerländern kommt der Bund nun mit rund 400 Millionen Euro im Jahr entgegen. Um diesen Betrag senkt der Bund die Umsatzsteuerabschläge, die der Bund von den finanzstarken Ländern erhebt.

(V.Sørensen--DTZ)

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