![Bundesverfassungsgericht urteilt zur steuerlichen Behandlung der Erstausbildung](https://www.deutschetageszeitung.de/media/shared.dtz/images/article-auto/57/5c/ff/186909c6edd25799623276e167e486a465e08d85_high.jpg)
Bundesverfassungsgericht urteilt zur steuerlichen Behandlung der Erstausbildung
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am Freitag (9.30 Uhr) eine Entscheidung zur steuerlichen Behandlung der Kosten einer Erstausbildung veröffentlichen. Solche Ausgaben, etwa Arbeitsmaterial oder Studiengebühren, können bislang nur als Sonderausgaben im selben Jahr geltend gemacht werden. Das wirkt sich nur dann aus, wenn überhaupt steuerpflichtige Einkünfte bestehen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hält dies für verfassungswidrig. Ausgaben schon für die Erstausbildung müssten als Werbungskosten behandelt werden. Diese können für nachfolgende Jahre fortgeschrieben werden. Schon 2014 hatte der BFH daher sechs Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. (Az: 2 BvL 22/14 und weitere)
(P.Vasilyevsky--DTZ)