Deutsche Tageszeitung - Deutscher Serientäter wegen Mordes an französischem Jungen vor Gericht

Deutscher Serientäter wegen Mordes an französischem Jungen vor Gericht


Deutscher Serientäter wegen Mordes an französischem Jungen vor Gericht
Deutscher Serientäter wegen Mordes an französischem Jungen vor Gericht / Foto: © AFP/Archiv

Auf den Tag genau 22 Jahre nach dem Fund einer Kinderleiche in einem See in Frankreich muss sich ein bereits wegen dreifachen Kindesmordes verurteilter Deutscher in Nantes vor Gericht verantworten. Am Dienstag begann der Prozess gegen den 55 Jahre alten Martin N., der in Deutschland als "Maskenmann" bekannt geworden war. Er soll 2004 einen zehn Jahre alten Jungen aus einem Schullandheim im westfranzösischen Saint-Brévin-les-Pins entführt und getötet haben.

Textgröße ändern:

Die Leiche des Jungen war mit einem Betonblock beschwert gut einen Monat nach seinem Verschwinden in einem Teich gefunden worden. Der Angeklagte hatte bei den Ermittlungen die Vorwürfe bestritten.

Der Mordprozess gegen Martin N. in Deutschland hatte 2011 Aufsehen erregt. Der ehemalige Jugendbetreuer war über mehrere Jahre hinweg immer wieder in Schullandheime und Zeltlager in Norddeutschland eingedrungen, um Jungen zu missbrauchen. Dabei trug er meist schwarze Kleidung und eine Sturmhaube. Betroffene Kinder sprachen daher vom "Schwarzen Mann", was dazu führte, dass ihre Aussagen in mehreren Fällen nicht ernst genommen wurden.

Zwischen 1992 und 2001 tötete Martin N. drei Jungen im Alter zwischen acht und 13 Jahren. Nach der Ermordung des Jungen Dennis K. 2001 wurde die Sonderkommission "Dennis" gegründet. Dieser gelang es jedoch erst 2011, also nach zehn Jahren, den Täter zu fassen. Der "Maskenmann", der die Taten gestand, wurde zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Als 2004 der zehn Jahre alte Jonathan in der Nacht aus dem Schullandheim an der Atlantikküste verschwand, machten die deutschen Behörden die französische Polizei auf Parallelen zum Fall von Martin N. aufmerksam. Diese war zunächst von einen Täter aus der Umgebung ausgegangen. Als Martin N. 2011 in Deutschland festgenommen wurde, bestritt er, zu der fraglichen Zeit in Frankreich gewesen zu sein.

Ein ehemaliger Mithäftling sagte allerdings 2017 aus, dass Martin N. ihm berichtet habe, auch ein Kind in Frankreich getötet zu haben - und dass er sich wundere, dass N. nicht überführt worden sei. Ein Zeuge hatte zudem ausgesagt, am Abend der Tat ein Auto mit deutschem Kennzeichen gesehen zu haben.

2021 wurde Martin N. für einige Monate nach Frankreich überführt und angeklagt. Der Prozess vor dem Gericht in Nantes soll bis zum 5. Juni dauern.

(P.Hansen--DTZ)

Empfohlen

Ultimatum: VW-Betriebsrat fordert Klarheit über drastische Sparpläne

Der Betriebsrat des Autobauers Volkswagen hat dem Vorstand ein Ultimatum gestellt. Bis Freitag müsse VW-Chef Oliver Blume sich "unmissverständlich" zu den drastischen Sparplänen äußern, teilte der Konzernbetriebsrat am Donnerstagabend mit. "Der Umgang des Vorstands mit der Belegschaft ist an Respektlosigkeit nicht mehr zu überbieten", erklärte die Konzernbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo. Es sei "unverantwortlich, die Belegschaft im Unklaren zu lassen und so in den Urlaub zu schicken".

Bundestag beschließt Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, durch das überschuldete Kommunen in den kommenden Jahren finanziell stärker unterstützt werden sollen. Die Abgeordneten votierten am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung für das sogenannte Länder- und Kommunalentlastungsgesetz. Es sieht bis 2029 rund eine Milliarde Euro jährlich für Länder und Kommunen vor.

Neue Angriffe: Schiffsverkehr in der Straße von Hormus bricht ein

Nach der jüngsten Eskalation im Iran-Krieg ist der Schiffsverkehr in der Straße von Hormus stark zurückgegangen. Am Donnerstag durchquerten bis um 16.30 Uhr (MESZ) nur sechs Frachtschiffe die strategisch wichtige Meerenge im Persischen Golf, wie aus Daten des Dienstleisters Kpler hervorgeht. Am Mittwoch waren es demnach 21 Schiffe gewesen.

USA billigen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland

Die US-Regierung hat dem Verkauf von weitreichenden Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zugestimmt. Die Bundesregierung habe am Rande des Nato-Gipfels mit den USA vereinbart, "dass amerikanische Tomahawk-Raketen von uns erworben und in Deutschland stationiert werden", sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag im Bundestag. Nach Angaben aus deutschen Regierungskreisen wollen die USA im August die Genehmigung offiziell erteilen. Dabei geht es demnach neben den Tomahawk-Raketen auch um bodengestützte Typhon-Startgeräte.

Textgröße ändern: